Prüfungsaufgaben der Nachtermine des Abiturs im Fach Informatik

Die Prüfungsaufgaben im Fach Informatik des Abiturs, die für die Nachschreibtermine ausgewählt worden sind; angefragt sind (im Detail) die Prüfungsaufgaben der Nachschreibtermine beginnend mit dem Jahr 2023 rückwirkend bis einschließlich 2018.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ist laut Rückmeldung in Bearbeitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
Robert Nimmergut
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule Details
Von
Robert Nimmergut
Betreff
Prüfungsaufgaben der Nachtermine des Abiturs im Fach Informatik [#300601]
Datum
20. Februar 2024 08:08
An
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfungsaufgaben im Fach Informatik des Abiturs, die für die Nachschreibtermine ausgewählt worden sind; angefragt sind (im Detail) die Prüfungsaufgaben der Nachschreibtermine beginnend mit dem Jahr 2023 rückwirkend bis einschließlich 2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300601/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Nimmergut
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Nimmergut, wir werden Ihr Anliegen bearbeiten. Dies w…
Von
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Februar 2024 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nimmergut, wir werden Ihr Anliegen bearbeiten. Dies wird jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Anfrage Abituraufgaben Informatik Sehr geehrter Herr Nimmergut, Ihre Anfrage (Prüfungsaufgaben der Nachtermine de…
Von
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Betreff
Anfrage Abituraufgaben Informatik
Datum
4. April 2024 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nimmergut, Ihre Anfrage (Prüfungsaufgaben der Nachtermine des Abiturs im Fach Informatik [#300601]) wird derzeit bearbeitet. Wir bitten noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Anfrage nach IFG Sehr geehrter Herr Nimmergut, Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausure…
Von
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Betreff
Anfrage nach IFG
Datum
11. April 2024 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nimmergut, Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe - ZKE). Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie der QUA-LiS NRW bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) erhält dieser Personenkreis von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre sowie die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können. Somit stellen Prüfungsklausuren älteren Datums keine verlässliche Vorbereitung auf die aktuellen Prüfungen dar. Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft, daher sind nicht in allen Fächern Klausuren für alle Jahrgänge vorhanden. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung. Auch bei den Abiturprüfungen im Nachtermin stehen nicht in allen Fächern und allen Jahren zentral gestellte Aufgaben zur Verfügung. Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe - ZKE - werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt. Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen