Persönliche E-Mail-Adresse
Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.
Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.
Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:
<
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Prüfungsaufgaben Sie aus dem Jahr 2023 aus dem Nachschreibtermin benötigen. Sind es wieder die Prüfungsaufgaben des Mittleren Schulabschlusses?
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.
Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.
Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.
Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen