Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Prüfungsbögen mit den Fragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2022 sowie im Frühjar 2023 einschließlich des Bildmaterials sowie Musterlösungen oder Korrekturhinweise.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen

Die Anfrage „Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

Stellen Sie eine identische Anfrage in Ihrem Namen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Nicht öffentlich. Sie müssen diese Adresse bestätigen.
Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss.
Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
Bitte beantworten Sie diese Frage, um einen Beleg zu liefern, dass Sie ein Mensch sind.

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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungsbögen mit den Fragen f…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
22. August 2023 22:23
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungsbögen mit den Fragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2022 sowie im Frühjar 2023 einschließlich des Bildmaterials sowie Musterlösungen oder Korrekturhinweise. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich schreibe Ihnen wegen meiner Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt de…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
25. September 2023 18:48
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich schreibe Ihnen wegen meiner Informationsfreiheitsanfrage "Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]" vom 22.08.2023. Sie haben mir zu der Anfrage noch nicht geantwortet. Gemäß §12 Abs. 3 LTranspG beträgt die Frist für eine Antwort 1 Monat "Die Information soll unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden." Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023“ [#286665]
Datum
26. September 2023 07:24
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde innerhalb der Frist nicht auf meine Anfrage reagiert hat. Sie hat außerdem nicht innerhalb der Frist die Verlängerung dieser bekannt gegeben wie im Transparenzgesetz vorgeschrieben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anhänge: - 286665.pdf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrter Herr Besendorf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnten wir sie aufgrund enormen Arbeitsanfall…
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
AW: [Extern]AW: Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
9. Oktober 2023 10:30
Status
Warte auf Antwort
image002.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Besendorf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnten wir sie aufgrund enormen Arbeitsanfalls noch nicht prüfen. Vorbehaltlich der Prüfung eines Auskunftsanspruchs nach LTranspG bezüglich der angefragten Informationen wird die Auskunftserteilung voraussichtlich auch die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens erforderlich machen, weil durch die Informationsgewährung Rechte Dritter betroffen sind, vgl. § 16 Abs. 1 Ziffer 1 LTranspG. Wir bitten Sie daher, die verspätete Antwort zu entschuldigen und sich noch etwas zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Oktober. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, …
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]AW: Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
22. Oktober 2023 16:00
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Oktober. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es Ihnen obliegt, genügend personelle Ressourcen für die zeitnahe Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vorzuhalten und allgemeiner Arbeitsanfall kein Grund ist, um eine nicht fristgemäße Bearbeitung meiner Anfrage zu rechtfertigen. Insoweit sind allein die Regelungen des § 12 Abs. 3 LTranspG maßgeblich. Die dort normierte Monatsfrist haben Sie bereits ohne die gesetzlich erforderliche Angabe von entsprechenden Gründen um das zweifache überschritten. Sie verweisen in Ihrer Nachricht darauf, dass Sie voraussichtlich ein Beteiligungsverfahren durchzuführen hätten, weil gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 1 LTranspG Rechte Dritter betroffen sein könnten. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LTranspG legt fest, dass Anträge auf Informationszugang abzulehnen sind, soweit Rechte am geistigen Eigentum oder an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verletzt würden, es sei denn, die Betroffenen haben eingewilligt, die Offenbarung ist durch Rechtsvorschriften erlaubt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Vorliegend handelt es sich bei den begehrten Informationen offenkundig nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. § 5 Abs. 6 LTranspG legt fest, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieses Gesetzes alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge sind, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Da die angefragten Informationen amtlich erstellt worden und einer Vielzahl von Prüflingen und Korrektoren und durch die kommerzielle Veröffentlichung jedenfalls nicht nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, handelt es sich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Rechte am geistigen Eigentum sind ebenfalls nicht einschlägig, sodass kein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen ist. Die Gesetzesbegründung zählt zu den Rechten am geistigen Eigentum insb. Urheber-, Marken-, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte (Gesetzentwurf der Landesregierung vom 22.06.2015, S. 111). Hier kommt allein ein Urheberrecht in Betracht. Ein solches kann hier wiederum allein beim Ersteller der angefragten Unterlagen liegen. Sofern dies selbst eine Behörde ist, wird sie sich nicht auf ein Urheberrecht berufen können, vgl. § 5 UrhG. Sollte man hingegen einen urheberrechtlichen Schutz bejahen, so wird man zum Ergebnis kommen, dass die Ersteller der Behörde insoweit die Nutzungsrechte an den Ausarbeitungen eingeräumt haben, wie es für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung dieser vonnöten ist; zu dieser ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung gehört seit Erlass des LTranspG auch die Zugänglichmachung bestimmter Informationen. Daher ist in der Regel davon auszugehen, dass alle Nutzungsrechte, die zur Erfüllung des IFG Anspruches notwendig sind, der Behörde von dem Urheber übertragen worden sind (vgl. BVerwG, 25.06.2015, 7 C 1/14, Rn. 40 f.). Für Nutzungsrechte, die seitens der Behörde Dritten, etwa kommerziellen Verlagen, (weiter-)übertragen worden sind, kann nichts anderes gelten. Es kann im Verhältnis Bürger–Behörde keinen Ausschlussgrund darstellen, dass sich etwa die Behörde ungeachtet ihrer sich aus dem LTranspG ergebenden Verpflichtungen weitgehender eigener Nutzungsrechte entäußert. Denn so könnte sie jederzeit die Verpflichtungen aus dem LTranspG umgehen. Ferner ist zu beachten, dass die bloße Einsichtnahme in das Werk die urheberrechtlichen Verwertungsrechte von vornherein nicht berührt (BVerwG aaO., Rn. 43). Selbst wenn man aber die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum für den Fall der Veröffentlichung bejahte und der Betroffene nicht einwilligte, führte dies zu keinem anderen Ergebnis. Denn es überwöge dennoch das Interesse der Allgemeinheit an der Bekanntgabe. Bei Abschlussprüfungen im Medizinstudium ist zu berücksichtigen, dass sie zwingend zu bestehen sind, um den Beruf des Arztes ausüben zu können. Damit stellen sie eine subjektive Berufszugangsregelung dar und greifen vergleichsweise stark in das Grundrecht auf Berufsfreiheit ein. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist für die Prüflinge essentiell. Hierfür ist das Lernen mit Altklausuren vielfach erprobt und besonders effektiv. Warum für den Zugang zu den Altklausuren Geld an private Verlage gezahlt werden soll, die für die Erstellung der Prüfungen selbst und die amtlichen Lösungshinweise keinerlei eigene Leistung erbracht haben, erschließt sich nicht. Vielmehr ist die Erstellung bereits durch die Öffentlichkeit finanziert worden. Auch die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse daran, zu kontrollieren, welche Inhalte die Prüfungen zukünftiger Ärzte haben und wie die für die Erstellung der Prüfungen aufgewendeten Mittel verwendet wurden. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrter Herr Besendorf, anbei übersende ich Ihnen die Antwort mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundl…
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
14. November 2023 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, anbei übersende ich Ihnen die Antwort mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich bedenke mich für Ihre bisherige Vermittlung zu meiner Anfrage an das IMPP. Sie haben diese Vermitt…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
14. November 2023 17:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedenke mich für Ihre bisherige Vermittlung zu meiner Anfrage an das IMPP. Sie haben diese Vermittlung unter dem Geschäftszeichen 900-0003#2023/0169-0104 LfD geführt. Sie haben dem IMPP eine Frist bis zum 22.11.2023 gesetzt. Das IMPP hat mir mittlerweile einen Bescheid zugesendet. Die Argumentation des IMPP ist nicht schlüsselig. Außerdem unterschlägt es, dass die Prüfungsfragen auch allen Kunden der beiden Lizennznehmer bekannt sind die diese dort kaufen bspw in den Produkten zur Prüfungsvorbereitung. Die Dokumente sind eben also nicht nur einen beschränkten Personenkreis bekannt. Ich bitte erneut um Vermittlung durch den LfDI. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, Entschuldigen Sie ich hatte vergessen den Bescheid mitzusenden. den Bescheid des IMPP können Sie hier …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
14. November 2023 17:36
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Entschuldigen Sie ich hatte vergessen den Bescheid mitzusenden. den Bescheid des IMPP können Sie hier aufrufen: https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefungsfragen-zweiter-abschnitt-der-aerztlichen-pruefung-herbst-2022-und-fruehjahr-2023/#nachricht-849506 Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 14.11.2023 mit dem Aktenzeichen 29-02-01 lege ich Widerspruch ein. Der Besche…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
23. November 2023 19:10
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 14.11.2023 mit dem Aktenzeichen 29-02-01 lege ich Widerspruch ein. Der Bescheid verletzt mich in meinen Rechten. Sie führen aus, dass es sich bei den von mir begehrten Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Lizenznehmer Amboss GmbH sowie Georg Thieme Verlag KG handele. Sie führen aus, dass sich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach der Definition des BVerfG durch 4 Punkte definieren: a) Es muss eine Beziehung der Information zum Unternehmen vorliegen. b) Die Information darf nicht offenkundig sein c) Das Unternehmen muss einen Geheimhaltungswillen haben. d) Das Unternehmen muss ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse haben. Hier überzeugt insbesondere Ihre Ausführung zu b) nicht. Die führen aus, dass nur Prüflinge, Prüfer und die Unternehmen Zugang zu den Informationen hätten. Hierzu ist anzumerken, dass auch bereits dadurch, dass die Prüflinge Zugang zu den Informationen haben bereits eine Offenkundigkeit der Information vorliegt. Zu der Kampagne "Verschlusssache Prüfung" des Portals FragDenStaat gibt es zahlreiche Anfragen die anderen Prüfungen (hauptsächlich Abiturprüfungen) die von Behörden beantwortet werden mussten auch wenn diese nicht durch Verlage veröffentlicht wurden. Die Prüflinge haben außerdem nach jeweiligen Landesprüfungsrecht Einsicht in Ihre Prüfung zu nehmen um Fehler in der Korrektur zu beanstanden. Ebenso haben Sie einen Anspruch auf Einsicht in die Prüfung nach Art. 15 DSGVO, da die Prüfung personenbezogene Daten von Ihnen enthält vgl. dazu den Bericht der BlnBDI von 2021 ab S. 89 ( https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2021-Web.pdf ) Im hiesigen Fall ist die Offenkundigkeit zusätzlich dadurch gegeben, dass die Verlage die Prüfungsfragen verkaufen. Dadurch sind diese auch Personen zugänglich die weder Prüfer*in noch Prüfling sind. ( Angebot zB hier https://www.amboss.com/de/examen-m2-m3) Dieser Fakt findet in ihrem Bescheid keine Würdigung. Ich möchte erneut auf meine Ausführungen von meinem Schreiben vom 22.10.2023 hinweisen: Für Nutzungsrechte, die seitens der Behörde Dritten, etwa kommerziellen Verlagen, (weiter-)übertragen worden sind, kann nichts anderes gelten. Es kann im Verhältnis Bürger–Behörde keinen Ausschlussgrund darstellen, dass sich etwa die Behörde ungeachtet ihrer sich aus dem LTranspG ergebenden Verpflichtungen weitgehender eigener Nutzungsrechte entäußert. Denn so könnte sie jederzeit die Verpflichtungen aus dem LTranspG umgehen. Ferner ist zu beachten, dass die bloße Einsichtnahme in das Werk die urheberrechtlichen Verwertungsrechte von vornherein nicht berührt (BVerwG aaO., Rn. 43). Selbst wenn man bejaht, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele, führte dies zu keinem anderen Ergebnis. Denn es überwöge dennoch das Interesse der Allgemeinheit an der Bekanntgabe. Bei Abschlussprüfungen im Medizinstudium ist zu berücksichtigen, dass sie zwingend zu bestehen sind, um den Beruf des Arztes ausüben zu können. Damit stellen sie eine subjektive Berufszugangsregelung dar und greifen vergleichsweise stark in das Grundrecht auf Berufsfreiheit ein. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist für die Prüflinge essentiell. Hierfür ist das Lernen mit Altklausuren vielfach erprobt und besonders effektiv. Warum für den Zugang zu den Altklausuren Geld an private Verlage gezahlt werden soll, die für die Erstellung der Prüfungen selbst und die amtlichen Lösungshinweise keinerlei eigene Leistung erbracht haben, erschließt sich nicht. Vielmehr ist die Erstellung bereits durch die Öffentlichkeit finanziert worden. Auch die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse daran, zu kontrollieren, welche Inhalte die Prüfungen zukünftiger Ärzte haben und wie die für die Erstellung der Prüfungen aufgewendeten Mittel verwendet wurden. Hierzu sei hinzugefügt, dass Ihre Ausführung, dass der Verkauf der Lizenzen den Steuerzahler entlaste weil er Ihre Behörde finanziere widersinnig ist. Denn durch die exklusive Zugänglichmachung über die Verlage müssen die Studierenden die sich mit Hilfe von Altklausuren auf die Prüfung vorbereiten wollen, Geld an die Verlage bezahlen um Zugriff zu erhalten. Bei den Studierenden handelt es sich auch um Steuerzahler. Eine Kopie dieses Schreibens geht Ihnen parallel per Telefax zu. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung des Fax. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, zu meiner Bitte um Vermittlung (Geschäftszeichen 900-0003#2023/0169-0104) mit dem IMPP finden Sie hier…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
23. November 2023 19:13
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner Bitte um Vermittlung (Geschäftszeichen 900-0003#2023/0169-0104) mit dem IMPP finden Sie hier nun meinen Widerspruch: https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefungsfragen-zweiter-abschnitt-der-aerztlichen-pruefung-herbst-2022-und-fruehjahr-2023/#nachricht-852412 Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrter Herr Besendorf, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer untenstehenden Mail am 23.11.2023. Da wir …
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
27. November 2023 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Besendorf, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer untenstehenden Mail am 23.11.2023. Da wir per Fax kein Schreiben von Ihnen erhielten, können wir dafür keine Bestätigung geben. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, Auf Ihrer Website ist die Faxnummer +49 (0) 6131 28 13-800 angegeben. In Ihrer Email Signatur die Numm…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
27. November 2023 14:55
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Auf Ihrer Website ist die Faxnummer +49 (0) 6131 28 13-800 angegeben. In Ihrer Email Signatur die Nummer +49 6131 800. Mit +49 (0) 6131 28 13-800 habe ich jetzt eine Empfangsbestätigung erhalten. Ich bitte Sie ggf. Ihre Email Signatur hinsichtlich der Faxnummer zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir bestätigen den Eingang Ihres Faxes vom 27.11.2023. Mit freundlichen Grüßen
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
AW: [Extern]AW: [Extern]AW: [Extern]Prüfungsfragen Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2022 und Frühjahr 2023 [#286665]
Datum
30. November 2023 13:35
Status
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir bestätigen den Eingang Ihres Faxes vom 27.11.2023. Mit freundlichen Grüßen
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Widerspruchsbescheid Bescheid wird aufgehoben. Informationszugang wird gewährt.
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
18. Dezember 2023
Status
Bescheid wird aufgehoben. Informationszugang wird gewährt.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bea…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens
Datum
19. Dezember 2023 13:20
Status
geschwärzt
611,9 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665] Guten Tag, vielen Dank für…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
19. Dezember 2023 17:41
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe den Bescheid vom IMPP heute erhalten. Die Behörde möchte mir den Zugang zu den Akten gewähren. An diesen Stelle möchte ich mich auch für Ihre ausführliche Stellungnahme im Vermittlungsverfahren bedanken! Mit freundlichen Grüßen und schöne Feiertage Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665] Guten Tag, haben Sie viele…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
15. Januar 2024 17:53
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für die Aufhebung des Bescheides. Ich habe die angefragten Dokumente noch nicht erhalten. Mittlerweile bin ich umgezogen. Bitte senden Sie die Dokumente an Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665] Sehr geehrter H…
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
31. Januar 2024 15:46
Status
Sehr geehrter Herr Besendorf, vielen Dank für die Information. Allerdings haben wir bereits am 18.12.2023 die Sendung mit den Prüfungsheften an Ihre Adresse in der Seestraße aufgegeben. Wir haben keine Nachricht darüber erhalten, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Die Sendung kam auch nicht zurück. Wir haben einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt. Bitte prüfen Sie, ob die Sendung ggf. an Ihrer alten Adresse abgegeben wurde. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665] Guten Tag <&…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
31. Januar 2024 15:52
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> haben Sie vielen Dank für den Hinweis und den Nachfoschungsauftrag. Ich habe bereits überprüft ob die Sendung an die alte Adresse zugestellt wurde. Das ist nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Janik Besendorf
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An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
27. Februar 2024 22:10
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hat ihre Nachforschung bei der Post etwas ergeben? Bitte senden Sie mir die Dokumente erneut zu an meine neue Adresse. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Janik Besendorf
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An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: [Extern]AW: GZ 900-0003#2023/0169-0104 LfDI - Abschluss Ihres Vermittlungsverfahrens [#286665]
Datum
11. April 2024 10:33
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe das Prüfungsheft immernoch nicht erhalten. Könnten Sie es mir bitte erneut zusenden? Mittlerweile sind seit Ihrem Bescheid fast 4 Monate vergangen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 286665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286665/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>