Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur

In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen:
„Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html

Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst.
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1

Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden.

Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf

Ergebnis der Anfrage

Nach einigen Verzögerungen und der Einschaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wurde der Bericht am 25.08.2014 endlich übersandt.

Außerdem wird der 11seitige Bericht inzwischen auf der Seite des Bundesrechnungshofes zum download vorgehalten:

https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2013
  • Frist
    25. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Presse In…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur
Datum
23. Juni 2013 17:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen: „Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“ http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst. https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1 Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden. Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12) http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SIK [IVBV] Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur
Datum
24. Juni 2013 18:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berichts des Bundesrechnungshofes (BRH) Der Antrag wird abgelehnt mit der Begründung: "Eine abschließende En…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Berichts des Bundesrechnungshofes (BRH)
Datum
3. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wird abgelehnt mit der Begründung: "Eine abschließende Entscheidung des BRH zur Weiterentwicklung des Zielsystems steht noch aus." Ob eine solche Begründung ausreichend ist, die Herausgabe des Berichtes selbst zu verweigern, erschließt sich nicht. Zur Weiterentwicklung des IFG könnte diese Antwort für den Datenschutzbeauftragten des Bundes interessant sein.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur"
Datum
6. Juli 2013 12:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4528 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Grund nicht schlüssig ist. Richtig ist vielmehr, dass die frühe Aufklärung der Öffentlichkeit dem Demokratiegedanken hier viel förderlicher zu sein scheint, als die Geheimniskrämerei. Es werden weder Staatstragende Gedanken von Geheimnisse Dritter berührt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Anfrage zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofs Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend mein Schreibe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Anfrage zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofs
Datum
30. August 2013 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend mein Schreiben in der o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen, i.A. Jürgen Roth ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verbindungsbüro Berlin Friedrichstr.50 10117 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel: (022899)7799-951 Fax: (022899)7799-550 Internetadresse: www.bfdi.de

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen