Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur
In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen:
„Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html
Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst.
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1
Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden.
Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf
Ergebnis der Anfrage
Nach einigen Verzögerungen und der Einschaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wurde der Bericht am 25.08.2014 endlich übersandt.
Außerdem wird der 11seitige Bericht inzwischen auf der Seite des Bundesrechnungshofes zum download vorgehalten:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve…
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2013
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25. Juli 2013
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