Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)

- Den 21-seitigen Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank

=> Ich bitte um elektronische Beantwortung und elektronischen Informationszugang

Quelle:
https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/stadt-marsberg-stellt-sich-in-oeffentlicher-sitzung-kritischen-fragen-zur-greensill-pleite-90472488.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Marsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig) [#225158]
Datum
19. Juli 2021 09:55
An
Kommunalverwaltung Marsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den 21-seitigen Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank => Ich bitte um elektronische Beantwortung und elektronischen Informationszugang Quelle: https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/stadt-marsberg-stellt-sich-in-oeffentlicher-sitzung-kritischen-fragen-zur-greensill-pleite-90472488.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225158/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Marsberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.07.2021 ist bei der Stadt Marsberg eingegangen. Hiermit möchte ich Sie…
Von
Kommunalverwaltung Marsberg
Betreff
Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig) [#225158]
Datum
5. August 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
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24,0 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.07.2021 ist bei der Stadt Marsberg eingegangen. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass Ihre Anfrage derzeit geprüft wird. Aufgrund der Urlaubszeit und der Abwesenheit einiger Mitarbeiter verzögert sich die Angelegenheit noch etwas. Ich darf Sie daher noch um etwas Geduld und um Ihr Verständnis bitten. Sir werden von uns weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Zwischenmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Kommunalverwaltung Marsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig) [#225158]
Datum
5. August 2021 13:06
An
Kommunalverwaltung Marsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Zwischenmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225158/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erinnere an den IFG NRW Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Kommunalverwaltung Marsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig) [#225158]
Datum
20. Oktober 2021 10:09
An
Kommunalverwaltung Marsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an den IFG NRW Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225158/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
5. Mai 2022 10:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225158/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht mehr antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 225158.pdf - 2021-08-05_1-image001.jpg Anfragenr: 225158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225158/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
5. Mai 2022 11:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
5. Mai 2022 15:30
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/prufbericht-zur-geldanlage-greensill-bank-21-seitig/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz Erinnerung bis auf eine Zwischenmitteilung keine inhaltliche Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: mein Auskunftsersuchen vom 5.5.2022 Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: mein Auskunftsersuchen vom 5.5.2022
Datum
3. Juni 2022 14:31
Status
Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, bislang liegt mir noch keine Rückmeldung auf mein Auskunftsersuchen vom 11.8. vor. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 _______________________________…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
10. Juni 2022 09:28
Status
geschwärzt
630,2 KB
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die Stellungnahme der Stadt Marsberg zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 Hallo << Antragsteller:in >> zunächst einmal herzlichen Dank für …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
10. Juni 2022 10:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 Hallo << Antragsteller:in >> zunächst einmal herzlichen Dank für die Übersendung der Stellungnahme. Die ganze Angelegenheit ist der Stadt Marsberg unglaublich peinlich. Aber es gibt aber eben auch einen ernsten Bezug, da hier vermutlich Millionensummen (2,5 M) aus Steuern durch unseriöse Finanzkonstrukte in den Sand gesetzt wurden. https://www.wp.de/staedte/altkreis-br... Im Grunde ist es ein Paradebeispiel für einen Fall, auf den das IFG NRW abgezielt hat. Öffentliche Gelder wurden möglicherweise verschwendet. Ich halte fest, dass die Stadt Marsberg zu keinem Zeitpunkt meinen Antrag beschieden hat und damit weiterhin gegen die Regelungen des IFG NRW verstößt. Dazu wird hier kein Wort verloren - offenbar dürfen Behörden nach Gutdünken gesetzliche Fristen verstreichen lassen. Auf Nachfragen wird ja überhaupt nicht mehr reagiert. Abgesehen von diesen erheblichen aber rein formellen Fehlern, ist die Stellungnahme auch aus fachlicher Sicht ungenügend. Zunächst einmal lassen sich die Ablehnungsgründe fast gar nicht überprüfen, § 39 VwVfG NRW. So wird pauschal mit "§ 7" und "§ 8" und "§ 9" abgelehnt. Insbesondere § 7 enthält jedoch mehrere Untertatbestände. Es hat den Anschein als wären einfach sämtliche IFG-Tatbestände völlig ohne weitergehende Prüfung in die Stellungnahme gepackt worden. Der Verweis auf eine vergangene öffentliche Sitzung ist nicht hinreichend - im IFG NRW ohnehin völlig ohne Belag. Da diese Angelegenheit eine solche politische Sprengkraft hat, ist es nicht auszuschließen, dass die Stadt Informationen aus dem Bericht zurückhält oder zurückgehalten hat. Es ist nicht im Interesse der Verwaltung den Bericht offenzulegen - dies jedoch aus IFG-fernen Gründen. Im Einzelnen: § 6 b) Der Tatbestand gilt, soweit und solange "durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt" würde. Eine "Erheblichkeit" einer Beeinträchtigung wurde nicht dargelegt. Nicht einmal die mögliche einfache Beeinträchtigung des Verfahrens wurde dargelegt. Tatsächlich wird nicht einmal aufgelistet, welche konkreten Verfahren dies denn nun sind, da die Auflistung des § 6 b) sehr konkret zu den möglichen Verfahren ist. § 7 "Willensbildung" Abgestellt wird offenbar auf § 7 Abs. 2 Buchst. a IFG NRW, da der Begriff der Willensbildung nur dort relevant ist. Ein Prüfbericht/Vermerk ist per Definition kein Element der Willensbildung, sondern lediglich die Grundlage der Willensbildung. (s.g. Beratungsgrundlage) So eindeutig OVG Nordrhein-Westfalen, dort zu einem Rechtsgutachten, Urteil vom 26.11.2013 - 8 A 809/12, Rn. 68 ff. https://openjur.de/u/663075.html Daran ändert auch die "Nichtöffentlichkeit" der Ratssitzung, in der das Dokument vorgestellt wurde, nichts. Vgl. dazu Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05: "Die Nichtöffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen soll die Vertraulichkeit der Beratung gewährleisten. Dieser Schutz erstreckt sich aber nicht auf das Beratungsergebnis und die Beratungsgrundlagen. Soweit die Beratungsgrundlagen lediglich Fakten darstellen und keinen Rückschluss auf den Beratungsablauf und den Prozess der Willensbildung geben, greift die Schutzfunktion der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht ein." § 8 Geschäftsgeheimnisse Da es sich um die Kommune selbst und nicht kommunale Unternehmen handelt, ist hier eine reine Schutzbehauptung naheliegend. Das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen wurde in keiner Weise konkretisiert und plausibilisiert. Ferner sei darauf hingewiesen, dass der Verlust von 2,5 Millionen € wohl ohnehin den § 8 IFG NRW nicht anwendbar macht. Das öffentliche Interesse ist (gerade da es eine Kleinstadt ist) bei solchen Summen enorm. Hier sogar bundesweite Presse. "Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre" Dazu auch Anwendungshinweise LDI NRW zu § 8: "Nach § 8 Satz 5 IFG NRW kann zwar auch eine öffentliche Stellen betroffen sein, diese Ausnahmeklausel ist aber eng auszulegen. Auch in diesem Fall muss daher eine Berufung auf das Geschäftsgeheimnis nach den oben genannten Kriterien im Einzelnen dargelegt werden. Ansonsten entfiele die vom Gesetzgeber gewollte Kontrollmöglichkeit über die Verwendung öffentlichen Vermögens in diesem Bereich öffentlicher Aufgabenwahrnehmung" § 9 IFG NRW Personendaten könnten geschwärzt werden. Damit wäre ich einverstanden. Ich weise jedoch auf Abs. 3 hin, der gerne vergessen wird: "(3) Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 225158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225158/
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 Hallo << Antragsteller:in >> einen Bescheid der Behörde habe ich …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Prüfbericht zur Geldanlage Greensill-Bank (21-Seitig)“ [#225158]
Datum
16. September 2022 08:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3360/22 Hallo << Antragsteller:in >> einen Bescheid der Behörde habe ich in dieser Sache leider auch bislang nicht erhalten. Ansonsten verweise ich in der Sache natürlich auch weiterhin auf meine Ausführungen vom 10.6.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Marsberg
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Kommunalverwaltung Marsberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. September 2022
Status
<<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde: Kommunalaufsicht wegen Informationsfreiheit, Stadt Marsberg [#225158]
Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde: Kommunalaufsicht wegen Informationsfreiheit, Stadt Marsberg [#225158]
Datum
27. September 2022 14:50
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Beschwerde nach Art. 17 GG und bitte ferner darum, dass die Kommunalaufsicht auf die Stadt Marsberg so einwirkt, dass diese sich an gesetzliche Fristen sowie die Bestimmungen der VwVfG NRW hält; meinen Antrag bescheidet und dies auch mit der erforderlichen nachvollziehbaren Begründung, § 39 VwVfG NRW. Die Stadt Marsberg hat nunmehr die Frist zur Bescheidung meines IFG NRW Antrags um 403 Tage überschritten. Mehrfache Erinnerungen sowie das Einschalten der LDI NRW haben nicht zum Erfolg geführt. Anfrageverlauf siehe hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/prufb... Da die Stadt Marsberg meinen Antrag bis heute nicht beschieden hat, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des IFG NRW, welches eine Frist von einem Monat vorsieht. Zwar hat sich die Kommune indirekt auf meine Vermittlungsbitte bei der LDI NRW eingelassen. Jedoch stellt dies keine Bescheidung meines Antrags dar. Die Stadt Marsberg handelt bereits damit in rechtswidriger Weise entgegen der Bestimmungen, die für derartige Verwaltungsakte vorgesehen ist. Die Stellungnahme an die LDI NRW stellt jedenfalls keinen Bescheid dar. Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt Marsberg vom 10.6.2022. Ferner sind die in der Stellungnahme Ablehnungsgründe offensichtlich rechtswidrig und dienen alleinig dazu, die das Image der Stadt zu bewahren. Eine Grundlage in den eng auszulegenden, gesetzlichen Ablehnungsgründen § 3-6 IFG NRW findet die Stellungnahme der Stadt jedenfalls nicht. Siehe dazu mein Schreiben an die LDI NRW vom 10.6.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>