Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime der Gierso GmbH

1. Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime der Gierso GmbH im Zeitraum 2013/2014
(Falls nicht bereits Bestandteil der Antwort auf laufende IF-Anfragen des Antragstellers)
2. Auflistung, wann in den Heimen Prüfungen stattfanden (mit Art der Prüfung)
(Falls dies nicht aus Punkt 1 hervorgeht)
3. Liste der angeordneten Maßnahmen in Reaktion auf diese Prüfungen
(Falls dies nicht aus Punkt 1 hervorgeht)

Die Anfrage wird für das gemeinnützige Zukunftsinstitut für Bildung, Politik und Kunst e.V. gestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2013
  • Frist
    21. Januar 2014
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime der Gierso GmbH [#5183]
Datum
19. Dezember 2013 21:27
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime der Gierso GmbH im Zeitraum 2013/2014 (Falls nicht bereits Bestandteil der Antwort auf laufende IF-Anfragen des Antragstellers) 2. Auflistung, wann in den Heimen Prüfungen stattfanden (mit Art der Prüfung) (Falls dies nicht aus Punkt 1 hervorgeht) 3. Liste der angeordneten Maßnahmen in Reaktion auf diese Prüfungen (Falls dies nicht aus Punkt 1 hervorgeht) Die Anfrage wird für das gemeinnützige Zukunftsinstitut für Bildung, Politik und Kunst e.V. gestellt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Akteneinsicht wurde gewährt, die Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime befanden sich jedoch nicht darunter…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
Akteneinsicht wurde gewährt, die Prüfberichte und Prüfprotokolle für Wohnheime befanden sich jedoch nicht darunter. Offizielle Begründung wird noch angefordert.