Prüfberichte zu NADIS und NADIS-WN

- alle in den Jahren 2008 bis 2021 angefallenen Prüfberichte der Systeme NADIS - "Nachrichtendienstliches Informationssystem" bzw. seit 2011 NADIS-WN "Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz" sowie alle damit in Verbindung stehende Kommunikation und Dokumente.

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages unterliegen diese Systeme der (eingeschränkten) datenschutzrechtlichen Kontrolle des BfDI. (vgl. WD 3 - 3000 - 149/17)

Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)

Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 21 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle in den Jah…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Prüfberichte zu NADIS und NADIS-WN [#241474]
Datum
21. Februar 2022 08:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle in den Jahren 2008 bis 2021 angefallenen Prüfberichte der Systeme NADIS - "Nachrichtendienstliches Informationssystem" bzw. seit 2011 NADIS-WN "Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz" sowie alle damit in Verbindung stehende Kommunikation und Dokumente. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages unterliegen diese Systeme der (eingeschränkten) datenschutzrechtlichen Kontrolle des BfDI. (vgl. WD 3 - 3000 - 149/17) Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241474/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/011 II#0883 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag wegen "Prüfberichte zu NADIS und NADIS-WN" [#241474] # IFG-780/011 II#0883
Datum
18. März 2022 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/011 II#0883 Sehr geehrte Frau Wittmann, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen