Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder

Das Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
21. Dezember 2021 21:58
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236061/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende Anfrage nach dem IFG NRW ist bei mir eingegangen, sie ist leider…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
18. Januar 2022 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende Anfrage nach dem IFG NRW ist bei mir eingegangen, sie ist leider bedingt durch Jahreswechsel und Urlaub noch in Bearbeitung. Ihr Anliegen wird derzeit geprüft, um zu klären, ob ihm entsprochen werden kann. Zu Ihrer Einschätzung, dass Ausschlussgründe nicht vorliegen, möchte ich Ihnen folgende bisherige Erwägungen, die unsere Prüfung des Antrags betreffen, mitteilen: · Das Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz ist von den Prüfdiensten des Bundes und der Länder nach § 274 SGB V entwickelt worden, es betrifft deshalb nicht nur den Normenkreis NRW's bezüglich des IFG NRW. · Das Handbuch ist ausschließlich ein innerbehördliches Arbeitswerkzeug/Arbeitshilfe der Prüfdienste, mit dem sie ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes (Krankenkassen als Sozialversicherungsträger) im Wege der externen Revision nach § 274 SGB V prüfen. Natürliche Personen sind von den Prüfhandlungen der Prüfdienste nicht betroffen. · Aus dem Prüfhandbuch lassen sich unmittelbar Prüfhandlungen ableiten, so dass der im Vorhinein bekannte Prüfinhalt durch Veröffentlichung zu einer Gefährdung des Prüferfolges führen würde. Vergleichbar etwa vorab veröffentlichter Prüfschritte von Finanzbehörden (Steuerprüfung) oder Prüfungsfragen von Schulverwaltung (Abitur) / Justiz (etwa Staatsexamen), etc.. · Aus den vorgenannten Erwägungen haben es die Prüfdienste des Bundes und der Länder nach § 274 SGB V bis heute mit fortlaufendem Beschluss ihrer Bund-Länder-Tagung immer abgelehnt, diese selbst für den eigenen Dienstgebrauch entwickelten Arbeitshilfen zu veröffentlichen. Ich hoffe, Sie haben mit meinen vorgenannten Erwägungen erkennen können, warum dieser Antrag sowohl einer ausführlichen Prüfung bedarf, als auch im Vorfeld mit den übrigen Prüfdiensten des Bundes und der Länder sowie der LDI NRW abgestimmt werden sollte. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der P…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
10. März 2022 17:59
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder“ vom 21.12.2021 (#236061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie übersehen leider freundlicherweise meine unten stehende Zwischennachricht: Von:…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
10. März 2022 18:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie übersehen leider freundlicherweise meine unten stehende Zwischennachricht: Von: van Büren, Knud (MAGS) Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 12:39 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061] Priorität: Hoch Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende Anfrage nach dem IFG NRW ist bei mir eingegangen, sie ist leider bedingt durch Jahreswechsel und Urlaub noch in Bearbeitung. Ihr Anliegen wird derzeit geprüft, um zu klären, ob ihm entsprochen werden kann. Zu Ihrer Einschätzung, dass Ausschlussgründe nicht vorliegen, möchte ich Ihnen folgende bisherige Erwägungen, die unsere Prüfung des Antrags betreffen, mitteilen: • Das Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz ist von den Prüfdiensten des Bundes und der Länder nach § 274 SGB V entwickelt worden, es betrifft deshalb nicht nur den Normenkreis NRW’s bezüglich des IFG NRW. • Das Handbuch ist ausschließlich ein innerbehördliches Arbeitswerkzeug/Arbeitshilfe der Prüfdienste, mit dem sie ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes (Krankenkassen als Sozialversicherungsträger) im Wege der externen Revision nach § 274 SGB V prüfen. Natürliche Personen sind von den Prüfhandlungen der Prüfdienste nicht betroffen. • Aus dem Prüfhandbuch lassen sich unmittelbar Prüfhandlungen ableiten, so dass der im Vorhinein bekannte Prüfinhalt durch Veröffentlichung zu einer Gefährdung des Prüferfolges führen würde. Vergleichbar etwa vorab veröffentlichter Prüfschritte von Finanzbehörden (Steuerprüfung) oder Prüfungsfragen von Schulverwaltung (Abitur) / Justiz (etwa Staatsexamen), etc.. • Aus den vorgenannten Erwägungen haben es die Prüfdienste des Bundes und der Länder nach § 274 SGB V bis heute mit fortlaufendem Beschluss ihrer Bund-Länder-Tagung immer abgelehnt, diese selbst für den eigenen Dienstgebrauch entwickelten Arbeitshilfen zu veröffentlichen. Ich hoffe, Sie haben mit meinen vorgenannten Erwägungen erkennen können, warum dieser Antrag sowohl einer ausführlichen Prüfung bedarf, als auch im Vorfeld mit den übrigen Prüfdiensten des Bundes und der Länder sowie der LDI NRW abgestimmt werden sollte. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> die Zwischennachricht habe ich nicht übersehen. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
10. März 2022 19:00
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Zwischennachricht habe ich nicht übersehen. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt einen Monat, in zwei Wochen ist Untätigkeitsklage möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236061/
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage sowie meine hierzu erteilte Zwischen…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
25. März 2022 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage sowie meine hierzu erteilte Zwischennachricht. Zunächst darf ich konkretisieren: Ein Prüfhandbuch "Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder" entsprechend dem Wortlaut Ihrer Anfrage wird hier nicht geführt. Es existiert ein Prüfhandbuch "Outsourcing". Ihren Antrag auf Zurverfügungstellung des Prüfhandbuches Outsourcing der Prüfdienste des Bundes und der Länder lehne ich nach dem IFG NRW ab. 1. Die diesem Informationsauskunftssachverhalt - Prüfhandbuch Outsourcing - zu Grunde liegenden Informationen sind insgesamt frei für jedermann zugänglich, § 5 Absatz 4 2.Alt. IFG NRW. Es handelt sich insbesondere um Gesetzesnormen aus den Bereichen SGB V, SGB IV u.w., die auf dem Portal des BMJ frei zugänglich sind. Gleiches gilt für die hierzu erstellten Arbeitssammlungen/-papiere des Bundesamtes für Soziale Sicherung und der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder; diese können der homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung entnommen werden. 2. Das Prüfhandbuch Outsourcing ist ein aus den gerade genannten Quellen entstandenes Arbeitsprodukt aller Prüfdienste des Bundes und der Länder. Insoweit ist es nach § 7 Absatz 2 Lit. a) IFG NRW geschützt, da sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Zudem stellt diese Information bei ihrer Anwendung im Rahmen von Prüfungen nach § 274 SGB V ein einheitliches Prüfverfahren ausschließlich gegenüber den Krankenkassen im Bundesgebiet sicher, so auch in Nordrhein-Westfalen durch das Referat III B 4 im MAGS NRW. Ein allgemeines Bekanntsein der Inhalte dieser Information gefährdet den gesetzlichen Zweck des § 274 SGB V objektiver und rechtssicherer Prüfungsschritte einschließlich der Nachverfolgung festgestellter Mängel bei den Prüfungen. Das Bekanntwerden des Inhalts der Information beeinträchtigt also die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung dieses Bereichs der Landesregierung, § 7 Absatz 2 Lit b) IFG NRW. Ich weise über den dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt darauf hin, dass in der Bewertung Gleiches für andere interne Arbeitsprodukte der Prüfdienste des Bundes und der Länder nach § 274 SGB V gelten dürfte. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich fürchte, ich kann sie nicht ganz nachvollziehen…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
25. März 2022 16:15
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich fürchte, ich kann sie nicht ganz nachvollziehen - wenn die zugrunde liegenden Informationen bereits frei verfügbar sind, kann eine Herausgabe doch nicht die Funktionsfähigkeit der Landesregierung gefährden. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236061/
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, die dem Prüfhandbuch (PHB) zu Grunde liegenden Informationen sind Gesetzestexte und …
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
25. März 2022 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, die dem Prüfhandbuch (PHB) zu Grunde liegenden Informationen sind Gesetzestexte und bereits veröffentlichtes aufsichtsbehördliches Handeln, ich verweise auf meine Antwort. Das daraus entwickelte interne Arbeitsprodukt PHB enthält daraus entwickelte Prüfansätze/Prüffragen an Krankenkassen, so dass vorheriges Bekanntsein in Folge der Herausgabe den Prüfungserfolg nach § 274 SGB V auch in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn das Prüfhandbuch dem bereits online verfügbare Pr…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
25. März 2022 16:44
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn das Prüfhandbuch dem bereits online verfügbare Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz ähnelt, habe ich nicht den Eindruck, dass die Herausgabe den Prüfungserfolg gefährden würde (vgl. https://docplayer.org/19003036-Pruefhandbuch-outsourcing-und-datenschutz.html). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236061/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, dieses von Ihnen benannte Produkt ist eigens zum Zwecke der Veröffentlichung erstell…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz der Prüfdienste des Bundes und der Länder [#236061]
Datum
25. März 2022 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, dieses von Ihnen benannte Produkt ist eigens zum Zwecke der Veröffentlichung erstellt worden und öffentlich seit 2015. Es ist ein Leitfaden für den fachlichen Gebrauch möglicher IT-Dienstleister in der GKV. Mit freundlichen Grüßen