Prüfung der MDK Haushaltspläne

Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Hessen aus und sind dabei auch mit der Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich.

Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Jan Henrik Simon
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie üben als …
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Jan Henrik Simon
Betreff
Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218518]
Datum
16. April 2021 10:14
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Hessen aus und sind dabei auch mit der Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich. Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon Anfragenr: 218518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218518/ Postanschrift Jan Henrik Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrter Herr Simon, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Förmliche Prü…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
Anfrage nach § 80 HDSIG - Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218518]
Datum
8. Juni 2021 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Simon, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Förmliche Prüfvermerke oder andere aufsichtsrechtliche Maßnahmen werden vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nur gefertigt bzw. ergriffen, wenn ein Haushaltsplan nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dahingehende Anhaltspunkte gab es jedoch nicht: Die Haushaltspläne des MDK Hessen für 2019 und 2020 waren nicht zu beanstanden (§ 281 SGB V a. F. i. V. m. § 70 Abs. 5 SGB IV). In 2021 wurde der Haushaltsplan genehmigt (§ 280 Abs. 3 SGB V n.F.). Mit freundlichen Grüßen