Prüfung eines Verbots von Strafzinsen für Kleinsparer
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus dem Auftragsnehmer, -datum und -ursache der Prüfung eines Verbots von Strafzinsen für Kleinsparer hervorgeht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte am 22. August 2019 eine solche Maßnahme unter folgendem Hinweis angekündigt: "Diese Prüfung ist aber kompliziert und wird etwas dauern." (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-prueft-moegliches-verbot-von-strafzinsen-fuer-kleinsparer-a-1283091.html). Bereits im Juli 2019 war allerdings bekannt geworden, dass EZB-Chef Mario Draghi eine weitere Lockerung der Geldpolitik in Erwägung ziehe, eine Entscheidung im September fallen dürfe und sich womöglich niemand (auch Privatsparer mit Bankguthaben) mehr den Negativzinsen entziehen könne (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/draghi-prueft-alle-optionen-kommen-bald-strafzinsen-fuer-sparer/24699788.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum23. August 2019
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25. September 2019
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