Prüfung Vapiano

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vapiano
Niederwall 26
33602 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
[…]

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen
Thorsten Ferger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Thorsten Ferger
Betreff
Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
5. März 2019 09:34
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vapiano Niederwall 26 33602 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. […] Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ferger <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
2. April 2019 07:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass die Behörde auf Nachfrage des Dritten (also des betroffenen Betriebes) den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Bitte teilen Sie mir Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 02.04.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer P…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
24. Mai 2019 08:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 02.04.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Bis heute habe ich von Ihnen jedoch keine Antwort erhalten. Da ich beabsichtige, Ihnen die beantragte Auskunft auf dem Postweg zu übersenden, bitte ich nunmehr bis zum 31.05.2019 um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Sollte ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an; eine weitere Bearbeitung wird dann nicht mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Adresse lautet: Altmühlstraße 50 33689 Bielefeld Mit freundlichen Gr…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Thorsten Ferger
Betreff
AW: Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
24. Mai 2019 09:31
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Adresse lautet: Altmühlstraße 50 33689 Bielefeld Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ferger Anfragenr: 60084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Ferger << Adresse entfernt >>
Thorsten Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Vapiano“ vom 05.03.2019 (#60084)…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Thorsten Ferger
Betreff
AW: Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
17. Juni 2019 14:43
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Vapiano“ vom 05.03.2019 (#60084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ferger Anfragenr: 60084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thorsten Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Vapiano“ vom 05.03.2019 (#60084)…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Thorsten Ferger
Betreff
AW: Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
16. Dezember 2019 07:39
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Vapiano“ vom 05.03.2019 (#60084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 252 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ferger Anfragenr: 60084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/60084 Postanschrift Thorsten Ferger << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Ferger, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenle…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Antrag auf Offenlegung Ihrer Identität - Prüfung Vapiano [#60084]
Datum
6. August 2020 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Ferger, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenlegung Ihrer Identität gefordert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG dem/der von Ihrer Anfrage betroffenen Lebensmittelunternehmer/in auf dessen/deren Verlangen hin Ihre Personalien (Name, Anschrift) zwingend mitzuteilen sind. Dem steht auch Art. 21 DSGVO nicht entgegen; dort heißt es in Abs. 1 S. 2: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Letzteres trifft hier zu, da der durch § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gewährte Rechtsanspruch des/der Beteiligten zu wahren ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 20.08.2020 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrecht erhalten möchten. Erst wenn Sie dies bestätigt haben, kann die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Mit freundlichen Grüßen