Prüfung von Parteispenden durch die Bundesverwaltung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Warum hat die Bundesverwaltung ein Problem, öffentlich und transparent Parteispenden zu prüfen und fragwürdigen Zahlungen, z.B. Stückelungen von Parteispenden, intensiv nachzugehen? Warum verwickelt die Bundesverwaltung die Nichtregierungsorganisationen mit unseren Steuergeldern in unnötige Gerichtsprozesse? Haben wir Bürger nicht ein Recht auf uneingeschränkte Transparenz?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum hat die Bu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Prüfung von Parteispenden durch die Bundesverwaltung [#25438]
Datum
25. November 2017 13:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum hat die Bundesverwaltung ein Problem, öffentlich und transparent Parteispenden zu prüfen und fragwürdigen Zahlungen, z.B. Stückelungen von Parteispenden, intensiv nachzugehen? Warum verwickelt die Bundesverwaltung die Nichtregierungsorganisationen mit unseren Steuergeldern in unnötige Gerichtsprozesse? Haben wir Bürger nicht ein Recht auf uneingeschränkte Transparenz?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Parteispenden durch die Bundesverw…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Prüfung von Parteispenden durch die Bundesverwaltung [#25438]
Datum
29. Dezember 2017 13:25
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Parteispenden durch die Bundesverwaltung“ vom 25.11.2017 (#25438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>