Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU

den Abschlussbericht der Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der freien Universität Berlin, über den im Artikel "Freie Universität Berlin: Kritik wegen Datenschutzverstößen bei Online-Vorlesung" [1] von Heise berichtet wird.

[1] https://www.heise.de/news/Freie-Universitaet-Berlin-Kritik-wegen-Datenschutzverstoessen-bei-Online-Vorlesung-6319638.html

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  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU [#236929]
Datum
6. Januar 2022 16:24
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Abschlussbericht der Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der freien Universität Berlin, über den im Artikel "Freie Universität Berlin: Kritik wegen Datenschutzverstößen bei Online-Vorlesung" [1] von Heise berichtet wird. [1] https://www.heise.de/news/Freie-Universitaet-Berlin-Kritik-wegen-Datenschutzverstoessen-bei-Online-Vorlesung-6319638.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236929/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie Universität Berlin
Sehr Antragsteller/in in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 3…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU [#236929]
Datum
11. Januar 2022 17:39
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr Antragsteller/in in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Dieser wird federführend im Rechtsamt der Freien Universität bearbeitet. Wir melden uns dazu zeitnah bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Webex durch den behördlichen Daten…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU [#236929]
Datum
8. Februar 2022 04:46
An
Freie Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU“ vom 06.01.2022 (#236929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236929/

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Freie Universität Berlin
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 IFG BE vom 06.01.2022 zurück. Der beantragte Ak…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Prüfung von Webex durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FU [#236929]
Datum
17. Februar 2022 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 IFG BE vom 06.01.2022 zurück. Der beantragte Akteninhalt in Form eines Abschlussberichtes liegt aufgrund des fortlaufenden datenschutzrechtlichen Prüfungs- sowie Verbesserungsprozesses nicht vor. Ein solcher wird in dem von Ihnen angeführten Artikel im Übrigen auch nicht erwähnt. Aktuelle Informationen zum Einsatz der Videokonferenzsoftware Cisco Webex finden Sie auf den Seiten des Hochschulrechenzentrums der Freien Universität Berlin (ZEDAT): https://www.zedat.fu-berlin.de/Home. Es gibt entsprechend der datenschutzrechtlichen Anforderungen fortlaufend Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten beim Einsatz von Cisco Webex, die sich positiv auf das Datenschutzniveau auswirken. Die Freie Universität befindet sich derzeit mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Austausch zur Klärung der offener Fragen beim Einsatz von Webex und um etwaige zusätzlich erforderliche technische und organisatorische Schritte beim Einsatz von Webex vornehmen. Insoweit verweisen wir mit Blick auf § 7 und § 10 IFG BE auf das laufende Verfahren, über dessen Ausgang die Freie Universität zur gegebenen Zeit informieren wird. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen