Prüfungen im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Informationen zu allen Prüfungen ab Oktober 2009, die der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs durchgeführt hat und aus denen folgendes hervorgeht:
- Datum der Auftragsvergabe
- auftraggebende Bundesbehörde
- Inhalt/Titel der Auftragsvergabe
- Auftragsvolumen (in Euro)
- Prüfergebnis

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Prüfungen im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs [#11406]
Datum
23. September 2015 09:25
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu allen Prüfungen ab Oktober 2009, die der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs durchgeführt hat und aus denen folgendes hervorgeht: - Datum der Auftragsvergabe - auftraggebende Bundesbehörde - Inhalt/Titel der Auftragsvergabe - Auftragsvolumen (in Euro) - Prüfergebnis
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 20 60 12 - 58 / 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Prüfungen im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs [#11406]
Datum
2. Oktober 2015 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Pr/Presse - 20 60 12 - 58 / 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 23. September 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das IFG um nachfolgende Informationen bitten: "Informationen zu allen Prüfungen ab Oktober 2009, die der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs durchgeführt hat und aus denen folgendes hervorgeht: - Datum der Auftragsvergabe - auftraggebende Bundesbehörde - Inhalt/Titel der Auftragsvergabe - Auftragsvolumen (in Euro) - Prüfergebnis". Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Dabei prüft er, ob das Verwaltungshandeln rechtmäßig und wirtschaftlich ist. Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Bundesrechnungshof die geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Erkenntnisse zur Auftragsvergabe des Bundes und seiner Behörden an die von Ihnen genannte Kanzlei liegen dem Bundesrechnungshof nicht vor. Mit freundlichen Grüßen