Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen der Prüfungen seit 2017 bis Dato
Gesamt Zahlen
Unterteilt in positive Bescheidungen und Anzahl der Ablehnungen.
Bitte in Gesamtangaben bezogen auf das Jahr.
Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.
Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:
1.
Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?
Falls Ja: Bitte ich um Zusendung
2.
Des weiteren fordere ich Sie auf mir:
Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.
Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- allgemeine Weisungen
- sonstige Dokumente
Sowie:
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten
Mit Hinweis auf die E-Goverment Richtlinie
Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten die Email adresse die das Portal Frag den Staat für iese Anfrage vergibt.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2019
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27. August 2019
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