Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zahlen der Prüfungen seit 2017 bis Dato

Gesamt Zahlen
Unterteilt in positive Bescheidungen und Anzahl der Ablehnungen.
Bitte in Gesamtangaben bezogen auf das Jahr.

Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.

Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

1.
Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?

Falls Ja: Bitte ich um Zusendung

2.
Des weiteren fordere ich Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- allgemeine Weisungen
- sonstige Dokumente

Sowie:
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten

Mit Hinweis auf die E-Goverment Richtlinie
Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten die Email adresse die das Portal Frag den Staat für iese Anfrage vergibt.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
25. Juli 2019 12:24
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen der Prüfungen seit 2017 bis Dato Gesamt Zahlen Unterteilt in positive Bescheidungen und Anzahl der Ablehnungen. Bitte in Gesamtangaben bezogen auf das Jahr. Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen. Bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen? Falls Ja: Bitte ich um Zusendung 2. Des weiteren fordere ich Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - allgemeine Weisungen - sonstige Dokumente Sowie: - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten Mit Hinweis auf die E-Goverment Richtlinie Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten die Email adresse die das Portal Frag den Staat für iese Anfrage vergibt. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Medizinischer Dienst Nordrhein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Die Recherche der aufgeführten Punkte wird einige …
Von
Medizinischer Dienst Nordrhein
Betreff
Antwort: Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
30. Juli 2019 17:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Die Recherche der aufgeführten Punkte wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Freundliche Grüße
Medizinischer Dienst Nordrhein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Zahlen der Prüfungen seit 2017 bis dato …
Von
Medizinischer Dienst Nordrhein
Betreff
Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
19. August 2019 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Zahlen der Prüfungen seit 2017 bis dato - Gesamt-Zahlen, unterteilt in positive Bescheidungen und Anzahl der Ablehnungen. Bitte in Gesamtangaben bezogen auf das Jahr. Vorausgeschickt sei, dass wir den Kassen gegenüber nicht hoheitlich handeln, also keine Bescheide erlassen, sondern beratend tätig werden. Die Ergebnisse dieser gutachterlichen Feststellungen sind folgende: Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung - erfüllt, eingeschränkt oder teilweise erfüllt 828 - nicht erfüllt 1165 - fehlende Unterlagen, weitere Ermittlungen erforderlich, Abgabe an zuständigen MDK etc. 800 Summe 2017 2793 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung - erfüllt, eingeschränkt oder teilweise erfüllt 1067 - nicht erfüllt 1256 Fehlende Unterlagen, weitere Ermittlungen erforderlich, Abgabe an zuständigen MDK etc. 663 Summe 2018 2986 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung - erfüllt, eingeschränkt oder teilweise erfüllt 763 - nicht erfüllt 881 Fehlende Unterlagen, weitere Ermittlungen erforderlich, Abgabe an zuständigen MDK etc. 369 Summe 2019 bis 07.08.2019 2013 2. Außer der öffentlich zugänglichen (link s.u.) Begutachtungsanleitung inkl. Arztfragebogen existieren keine der Dokumente, die von Ihnen angefragt wurden, insbesondere keine internen Leitfäden, internen Arbeitshinweise, interne Weisungen, allgemeine Weisungen oder sonstige Dokumente. https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-grundlagen-der-begutachtung/cannabinoide.html Diese Auskunft kostenfrei wird kostenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V sei…
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
9. Juni 2020 01:34
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017“ vom 25.07.2019 (#159841) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ausreichend beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 288 Tage überschritten. Leider habe ich auch selber die Anfrage aus den Augen verloren. Es fehlen leider die aufgeschlüsselten Jahres angaben. Anstatt selbige Anfrage noch mal zu stellen, bitte Ich der Einfachheit halber daher um Nachreichreichung mit den aktuellen zahlen bis Dato (Stichtag 31.05.2020 ) Sollte es noch weitere Änderungen in den bereits vorher angefragten Punkten in der Anfrage vom 25.07.2019 geben, so bitte ich auch hier um die Aktualisierung zum derzeitigen Stand. Von den Fristen her dürfen sie die Anfrage als Neuanfrage verstehen Sie finden den kompletten Vorgang hier Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159841
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorheriger Mail ist mir ein Fehler unterlaufen. ich behauptete die Aufschlüsselun…
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
9. Juni 2020 09:38
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorheriger Mail ist mir ein Fehler unterlaufen. ich behauptete die Aufschlüsselung der Jahreszahlen würde fehlen. Dies stimmt natürlich nicht. Insofern sehen sie gerne meine Anfrage als Neuanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159841

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Medizinischer Dienst Nordrhein
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Recherche unsererseits hat sich ergeben, dass Herr Dr. Thiele Ihnen am 19.08.2…
Von
Medizinischer Dienst Nordrhein
Betreff
Antwort: AW: Prüfungen nach § 31 Abs.6 SGB-V seit 2017 [#159841]
Datum
9. Juni 2020 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Recherche unsererseits hat sich ergeben, dass Herr Dr. Thiele Ihnen am 19.08.2019, siehe unten stehende Mail, geantwortet hat. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen