Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen

- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt?
- zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungen und Einschätzungen zu an Schulen verwendeten Anwendungen [#235950]
Datum
20. Dezember 2021 13:10
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche an Schulen eingesetzte Software und Online-Anwendungen (u.a. Lernplattformen, Kollaborations-Tools und Lernsoftware) wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO geprüft oder eingeschätzt? - zu welchem Ergebnis kamen Sie jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235950/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Einschätzung zu an Schulen verwendeter Software Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] Einschätzung zu an Schulen verw…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Einschätzung zu an Schulen verwendeter Software
Datum
17. Januar 2022 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] Einschätzung zu an Schulen verwendeter Software Sehr [geschwärzt], ich danke für Ihre Anfrage auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs.1, 7 Abs. 1 IZG LSA vom 20. 12. 2021, mit der Sie fragen ob an Schulen eingesetzte Software seit Inkrafttreten der DS-GVO durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz geprüft oder eingeschätzt wurde und zu welchem Ergebnis es kam. Hier-zu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Amtliche Informationen bzw. Dokumente zu Prüfungen und Bewertungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu in Schulen eingesetzter Software liegen hier nicht vor. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz führt selbst grundsätzlich keine Prüfungen und Bewertungen von Schulsoftware durch. Produktberatungen und –bewertungen sind infolge der personellen und sachlichen Kapazitäten nicht möglich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schulen aus datenschutzrechtlicher Sicht Verantwortliche im Sinne vom Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sind und dem-gemäß vor Ort unter Berücksichtigung der Bedingungen des Einzelfalls (u. a. Art und Umfang der eingesetzten Technik, Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten) eigenständig prüfen müssen, ob die vorgesehene Anwendung den Vorgaben des Datenschutzrechts entspricht. Eine Befassung mit einem Softwareprodukt hat es lediglich in einem Einzelfall aufgrund einer Beschwerde gegeben. Dies hat nicht zu einer Prüfung und Bewertung des Produktes geführt. Es wurde behauptet, dass die Lernplattform Einstei-ger@Moodle des Bildungsservers Sachsen-Anhalt dazu führe, dass alle eingeschriebenen Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen Namen aller eingeschrie-benen Lehrer aller angeschlossenen Schulen einsehen könnten, was nicht datenschutzgerecht sei. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt als Verantwortlicher hat dazu datenschutzrechtlich zufriedenstellend unter Hinweis auf die Nutzerrollen mitgeteilt, dass dieser umfassende Zugriff nicht besteht. Lediglich im Kurs „Lehrerzimmer“ bestand die Möglichkeit auf die anderen Teilnehmer dieses Lehrerzimmers zuzugreifen. Dies ist infolge meiner Anfrage aufgrund der Beschwerde abgestellt und auf einen erforderlichen Kreis eingeschränkt worden. In der Annahme Ihres Interesses an der Problematik des Einsatzes von Softwareprodukten in der Schule erlaube ich mir ergänzend auf folgende weiterführen Informationen hinzuweisen: Auf meiner Homepage finden Sie an präsenter Stelle unter dem Infopaket Schule und Kita verschieden Hinweise zu softwarebezogenen Themen (https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/infopakete/infopaket-schule-und-kita/). Darin enthalten sind einmal umfängliche Hinweise zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten unter Nutzung von Produkten wie Microsoft Office 365 (https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Hinweise/Microsoft_auf_Endgeraeten_LSchulA_zK.pdf). Weiter findet sich dort die Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht (https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/orientierungshilfen/Orientierungshilfe_fuer_Online-Lernplattformen_im_Schulunterricht.pdf). Insbesondere für Fragen des Fernunterrichts relevante Aspekte finden sich auch im Infopaket Videokonferenzen (https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/infopakete/infopaket-videokonferenzen/). Darin enthalten sind insbesondere die Handreichung der Datenschutzaufsichtsbehörden Videokonferenzsysteme (https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/orientierungshilfen/OH-Videokonferenzsysteme.pdf) sowie Links zu Veröffentlichungen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden, insbesondere den Hinweisen für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Hinweise/2021-BlnBDI-Hinweise_Videokonferenz-Dienste.pdf). Ich hoffe, mit den Hinweisen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg Postfach 19 47, 39009 Magdeburg Az.: 2-4401/23 [geschwärzt] [geschwärzt] Informationen zur Datenverarbeitung: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter/informationen-zur-datenverarbeitung/