Herrn
[geschwärzt]
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Einschätzung zu an Schulen verwendeter Software
Sehr
[geschwärzt],
ich danke für Ihre Anfrage auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§
1 Abs.1, 7 Abs. 1 IZG LSA vom 20. 12. 2021, mit der Sie fragen ob an
Schulen eingesetzte Software seit Inkrafttreten der DS-GVO durch den
Landesbeauftragten für den Datenschutz geprüft oder eingeschätzt wurde
und zu welchem Ergebnis es kam. Hier-zu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Amtliche Informationen bzw. Dokumente zu Prüfungen und Bewertungen des
Landesbeauftragten für den Datenschutz zu in Schulen eingesetzter
Software liegen hier nicht vor. Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz führt selbst grundsätzlich keine Prüfungen und Bewertungen
von Schulsoftware durch. Produktberatungen und –bewertungen sind infolge
der personellen und sachlichen Kapazitäten nicht möglich. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass die Schulen aus datenschutzrechtlicher Sicht
Verantwortliche im Sinne vom Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sind und dem-gemäß vor
Ort unter Berücksichtigung der Bedingungen des Einzelfalls (u. a. Art
und Umfang der eingesetzten Technik, Art und Umfang der zu
verarbeitenden Daten) eigenständig prüfen müssen, ob die vorgesehene
Anwendung den Vorgaben des Datenschutzrechts entspricht.
Eine Befassung mit einem Softwareprodukt hat es lediglich in einem
Einzelfall aufgrund einer Beschwerde gegeben. Dies hat nicht zu einer
Prüfung und Bewertung des Produktes geführt. Es wurde behauptet, dass
die Lernplattform Einstei-ger@Moodle des Bildungsservers Sachsen-Anhalt
dazu führe, dass alle eingeschriebenen Schüler, Eltern, Lehrer und
Schulleitungen Namen aller eingeschrie-benen Lehrer aller
angeschlossenen Schulen einsehen könnten, was nicht datenschutzgerecht sei.
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
als Verantwortlicher hat dazu datenschutzrechtlich zufriedenstellend
unter Hinweis auf die Nutzerrollen mitgeteilt, dass dieser umfassende
Zugriff nicht besteht. Lediglich im Kurs „Lehrerzimmer“ bestand die
Möglichkeit auf die anderen Teilnehmer dieses Lehrerzimmers zuzugreifen.
Dies ist infolge meiner Anfrage aufgrund der Beschwerde abgestellt und
auf einen erforderlichen Kreis eingeschränkt worden.
In der Annahme Ihres Interesses an der Problematik des Einsatzes von
Softwareprodukten in der Schule erlaube ich mir ergänzend auf folgende
weiterführen Informationen hinzuweisen:
Auf meiner Homepage finden Sie an präsenter Stelle unter dem Infopaket
Schule und Kita verschieden Hinweise zu softwarebezogenen Themen
(
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/infopakete/infopaket-schule-und-kita/).
Darin enthalten sind einmal umfängliche Hinweise zur Ausstattung der
Schulen mit digitalen Endgeräten unter Nutzung von Produkten wie
Microsoft Office 365
(
https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Hinweise/Microsoft_auf_Endgeraeten_LSchulA_zK.pdf).
Weiter findet sich dort die Orientierungshilfe der
Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im
Schulunterricht
(
https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/orientierungshilfen/Orientierungshilfe_fuer_Online-Lernplattformen_im_Schulunterricht.pdf).
Insbesondere für Fragen des Fernunterrichts relevante Aspekte finden
sich auch im Infopaket Videokonferenzen
(
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/infopakete/infopaket-videokonferenzen/).
Darin enthalten sind insbesondere die Handreichung der
Datenschutzaufsichtsbehörden Videokonferenzsysteme
(
https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/orientierungshilfen/OH-Videokonferenzsysteme.pdf)
sowie Links zu Veröffentlichungen einzelner
Datenschutzaufsichtsbehörden, insbesondere den Hinweisen für Berliner
Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten der Berliner
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
(
https://datenschutz.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Hinweise/2021-BlnBDI-Hinweise_Videokonferenz-Dienste.pdf).
Ich hoffe, mit den Hinweisen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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Landesbeauftragter für den
Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
Postfach 19 47, 39009 Magdeburg
Az.: 2-4401/23
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Informationen zur Datenverarbeitung:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter/informationen-zur-datenverarbeitung/