Prüfungsrichtlinien der Rechtsaufsicht betreffend die Handelskammer

Die Handelskammer Hamburg hat eine Richtlinie zur Ausführung des Finanzstatus (RFS) erlassen. Dort steht unter Teil VI § 17 (1):

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Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde sowie sinngemäß die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches und sinngemäß des § 53 Abs.1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten.
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Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg. Insofern muss dann ja auch eine Prüfungsrichtlinie existieren. Daher bitte ich um Zusendung der Prüfungsrichtlinien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
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Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Prüfungsrichtlinien der Rechtsaufsicht betreffend die Handelskammer [#6099]
Datum
31. März 2014 08:34
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Handelskammer Hamburg hat eine Richtlinie zur Ausführung des Finanzstatus (RFS) erlassen. Dort steht unter Teil VI § 17 (1): -------------------------------- Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde sowie sinngemäß die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches und sinngemäß des § 53 Abs.1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten. -------------------------------- Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg. Insofern muss dann ja auch eine Prüfungsrichtlinie existieren. Daher bitte ich um Zusendung der Prüfungsrichtlinien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Duphorn, über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> hatten Sie um A…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Prüfungsrichtlinien der Rechtsaufsicht betreffend die Handelskammer [#6099]
Datum
7. April 2014 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> hatten Sie um Auskunft gebeten, nach welchen Grundsätzen sich die Rechtsaufsicht über das Finanzgebaren der Handelskammer Hamburg vollzieht. Dazu teile ich mit: Bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Handelskammer Hamburg werden das Finanzstatut sowie die hier beigefügten Prüfungsrichtlinien des Wirtschafts- und Finanzministeriums Baden-Württemberg entsprechend beachtet. Diese entsprechende Beachtung dient einem bundesweit gleichförmigen Vollzug bei der Prüfung der Industrie- und Handelskammern. Mit freundlichem Gruß Aschermann ________________________________ Dr. Hans Aschermann Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Rechtsamt Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Tel.: (040) 428 41 - 3064 E-Fax: (040) 42 79 41 - 337 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.hamburg.de/bwvi/rechtsamt/ Service pur für Unternehmer und Gründer: www.hamburg.de/wirtschaft<http://www.hamburg.de/wirtschaft>