PSNV-E Inhalte in Notfallsanitäterausbildung

Inhalte zum Thema PSNV-E an den Rettungsdienstschulen im Zuständigkeitsbereich des RP Karlsruhe. Aufgeschlüsselt nach Schule und Umfang in Stunden sowie die geforderten Lernziele für die Auszubildenden (Bsp.: Psychische Hilfe/ Krisenintervention).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inhalte zum Thema PSNV-E an den Re…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PSNV-E Inhalte in Notfallsanitäterausbildung [#289268]
Datum
29. September 2023 01:02
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inhalte zum Thema PSNV-E an den Rettungsdienstschulen im Zuständigkeitsbereich des RP Karlsruhe. Aufgeschlüsselt nach Schule und Umfang in Stunden sowie die geforderten Lernziele für die Auszubildenden (Bsp.: Psychische Hilfe/ Krisenintervention).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289268/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihren Antrag prüfen …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN: PSNV-E Inhalte in Notfallsanitäterausbildung [#289268]
Datum
29. September 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihren Antrag prüfen und wieder auf Sie zukommen. Freundliche Grüße

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schulaufsichtsbehörde prüft, dass a…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: PSNV-E Inhalte in Notfallsanitäterausbildung [#289268]
Datum
29. September 2023 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schulaufsichtsbehörde prüft, dass an den Schulen die durch Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Ausbildungsinhalte sowie der am 25.09.2014 vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg für verbindlich erklärte Rahmenlehrplan (s. Anlage) sowie die jeweils aktuell Versorgungsrichtlinien als Ausbildungsziel im Rahmen der theoretischen Ausbildung abgedeckt sind. Ein darüber hinausgehender Eingriff in den Unterrichtsstoff der Schulen, insbesondere die Vorgabe konkreter Lehrinhalte mit entsprechendem Zeitumfang, erfolgt nicht. Die Ausgestaltung des Stundenplans und Integration bestimmter Themenbereiche erfolgt in Eigenverantwortung der Schulen. Auskunft darüber, in welchem Umfang die einzelnen Schulen Inhalte zum Thema PSNV-E unterrichten, können daher lediglich die Träger der Rettungsdienstschulen in Baden-Württemberg erteilen, die gewünschten Angaben liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe leider nicht vor. Eine Übersicht der Schulträger finden Sie in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen