Psychiatrische Untersuchung Referendariat

Bei meiner Untersuchung vor der Einstellung für ein Referendariat als Beamter auf Widerruf beim Land Berlin musste ich eine Untersuchung beim Psychiater machen, weil ich vorher Therapie gemacht hatte.

Ich musste den Bericht für den Gutachter aus dem Therapieantrag an das Lageso schicken, einen Bericht, den außer mir und dem Therapeuten niemand kennt und der selbst an Gutachter anonymisiert geschickt wird. Der Bericht enthält extrem persönliche Informationen, die in diesem Umfang und diesem Detail keiner Person außer mir und dem Therapeuten bekannt sind.

Ich wurde in der Untersuchung beim Psychiater unter anderem gefragt, mit wem ich zusammenlebe und ob ich einen Partner habe und ob ich mir einen Partner wünsche.

ich möchte gerne wissen
* Sind dies standardisierte Fragen, die in solchen Untersuchungen gestellt werden, oder können Ärzte sich ihre fragen selber nach belieben ausdenken? Können sie bitte die Dokumente veröffentlichen die Standards für die Fragen festhalten?
* Was soll mit diesen Fragen erreicht werden? Wie soll die Eignung für das Referendariat im Beamtenstatus auf Widerruf mit den oben genannten Fragen festgestellt werden? Können sie hierzu Dokumente oder Regularien/Leitfäden veröffentlichen? Können Sie rechtliche oder medizinische Grundlagen nennen?
* Wie stehen die oben genannten Fragen im Verhältnis zum Prinzip der Datensparsamkeit? Liegen hierzu Standards oder Dokumente vor die sie veröffentliche können? Ist das Vorgehen den zuständigen Stellen für Datenschutz des Landes Berlin bekannt?
* Werden Ärzte in Prinzipien der Datensparsamkeit geschult? Gibt es hierzu Regeln und Standards?
* Wieso wird der extrem persönliche und datensensible Gutachter-Bericht benötigt? Warum reicht nicht die Diagnose oder ein Attest des Therapeuten? Wie steht dies in Verhältnis zur Datensparsamkeit?
* Was sind die Standards, nach denen entschieden wird, ob jemand eine Untersuchung beim Psychiater machen und/oder den Bericht einreichen muss? Können sie hierzu Dokumente veröffentlichen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Nichtnochmehr Daten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei me…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Nichtnochmehr Daten
Betreff
Psychiatrische Untersuchung Referendariat [#303129]
Datum
14. März 2024 19:27
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei meiner Untersuchung vor der Einstellung für ein Referendariat als Beamter auf Widerruf beim Land Berlin musste ich eine Untersuchung beim Psychiater machen, weil ich vorher Therapie gemacht hatte. Ich musste den Bericht für den Gutachter aus dem Therapieantrag an das Lageso schicken, einen Bericht, den außer mir und dem Therapeuten niemand kennt und der selbst an Gutachter anonymisiert geschickt wird. Der Bericht enthält extrem persönliche Informationen, die in diesem Umfang und diesem Detail keiner Person außer mir und dem Therapeuten bekannt sind. Ich wurde in der Untersuchung beim Psychiater unter anderem gefragt, mit wem ich zusammenlebe und ob ich einen Partner habe und ob ich mir einen Partner wünsche. ich möchte gerne wissen * Sind dies standardisierte Fragen, die in solchen Untersuchungen gestellt werden, oder können Ärzte sich ihre fragen selber nach belieben ausdenken? Können sie bitte die Dokumente veröffentlichen die Standards für die Fragen festhalten? * Was soll mit diesen Fragen erreicht werden? Wie soll die Eignung für das Referendariat im Beamtenstatus auf Widerruf mit den oben genannten Fragen festgestellt werden? Können sie hierzu Dokumente oder Regularien/Leitfäden veröffentlichen? Können Sie rechtliche oder medizinische Grundlagen nennen? * Wie stehen die oben genannten Fragen im Verhältnis zum Prinzip der Datensparsamkeit? Liegen hierzu Standards oder Dokumente vor die sie veröffentliche können? Ist das Vorgehen den zuständigen Stellen für Datenschutz des Landes Berlin bekannt? * Werden Ärzte in Prinzipien der Datensparsamkeit geschult? Gibt es hierzu Regeln und Standards? * Wieso wird der extrem persönliche und datensensible Gutachter-Bericht benötigt? Warum reicht nicht die Diagnose oder ein Attest des Therapeuten? Wie steht dies in Verhältnis zur Datensparsamkeit? * Was sind die Standards, nach denen entschieden wird, ob jemand eine Untersuchung beim Psychiater machen und/oder den Bericht einreichen muss? Können sie hierzu Dokumente veröffentlichen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nichtnochmehr Daten Anfragenr: 303129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303129/
Mit freundlichen Grüßen Nichtnochmehr Daten
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Hiermit wir der Eingang der Mail bestätigt. Die Mail wir innerhalb des LAGeSo zur Beantwortung an den zuständigen…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Psychiatrische Untersuchung Referendariat [#303129]
Datum
15. März 2024 08:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hiermit wir der Eingang der Mail bestätigt. Die Mail wir innerhalb des LAGeSo zur Beantwortung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Ihre Mail vom 14.03.2024 Hallo, Ihre Anfrage per Mail auf Akteneinsicht und Aktenauskunft vom 14.03.2024 ist hier …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Ihre Mail vom 14.03.2024
Datum
18. März 2024 15:17
Status
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Hallo, Ihre Anfrage per Mail auf Akteneinsicht und Aktenauskunft vom 14.03.2024 ist hier im LAGeSo, Referat I B - Verwaltung der Begutachtungsreferate, am 15.03.2024 eingegangen. Sofern Ihre Akte sich nicht im Geschäftsgang befindet, kann Ihnen Akteneinsicht gewährt werden. Um das zu Prüfen und für eine Einsichtnahme Ihre Akte herauszusuchen benötige ich jedoch Ihren vollständigen Namen. Die Akteneinsicht in die hier geführte Papierakte erfolgt grundsätzlich nicht elektronisch, sondern vor Ort in den Diensträumen des LAGeSo, im Verwaltungsreferat der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle - ZMGA, in dessen Archiv die Gesundheitsakte aufbewahrt wird. Bei der Akteneinsicht können Sie sich Notizen oder auch Fotos machen. Kopien können kostenpflichtig beantragt werden. Die voraussichtlichen Kosten hängen davon ab, ob und wie viele Kopien Sie benötigen bzw. beantragen. Ich weise aber darauf hin, dass die Anfertigung der Kopien nicht im Rahmen der Akteneinsicht erfolgt. Sie erhalten lediglich einen Bescheid über die zu entrichtenden Verwaltungsgebühren. Nach Eingang des Nachweises über die Überweisung der Gebühren werden die Kopien angefertigt und Ihnen zugesandt. Als Termin kann ich Ihnen einen der folgenden Termine anbieten: Donnerstag, 21.03.2024 um 13:00 Uhr oder Montag, 25.03.2024 um 10:00 Uhr oder Montag, 25.03.2024 um 13:00 Uhr oder Dienstag, 26.03.2024 um 09:00 Uhr. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einen der vorgeschlagenen Termine wahrnehmen können. Ich weise darauf hin, dass Sie sich vor der Einsichtnahme mit einem gültigen Personaldokument ausweisen müssen. Zu den darüberhinausgehenden Fragen Ihrer Mail wird innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Mail hier im Verwaltungsreferat eine schriftliche Stellungnahme erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Ihre Anfrage vom 14.03.2024 Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, da Sie weder Ihren Namen noch sonstige Ang…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.03.2024
Datum
4. April 2024 12:42
Status
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Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, da Sie weder Ihren Namen noch sonstige Angaben zu der von Ihnen angegebenen Untersuchung im LAGeSo machen und deshalb Ihr Vorgang nicht ermittelt werden kann, können Sie nur eine sehr allgemeine Auskunft zu den gestellten Fragen erhalten: 1. Begutachtungen zur Frage der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis verlaufen nicht mit standardisierten Fragen. Die beauftragten Ärztinnen und Ärzte gehen individuell auf die jeweilige Person ein. Im Gutachten muss die Beantwortung der Fragen so erfolgen, dass die zuständige Dienstbehörde die amtsärztlichen Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden kann. 2. Es geht um die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Die Prüfung zur gesundheitlichen Eignung beschränkt sich dabei nicht allein auf den gegenwärtigen Zustand. Vielmehr geht es um eine Prognose, weil das Beamtenverhältnis grundsätzlich darauf angelegt ist, dass die Beamtin/der Beamte bis zum Erreichen der regelmäßigen gesetzlichen Altersgrenze dienstfähig ist (Prognosezeitraum). Rechtsgrundlagen dafür finden sich im Beamtenstatusgesetz und im jeweiligen Landesbeamtengesetz, bei Bundesbeamten im Bundesbeamtengesetz. Genaue Informationen geben die jeweiligen Personalstellen. 3. Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich in dem jeweils notwendigen Umfang. Vom medizinischen Sachverständigen wird aber verlangt, dass eine fundierte medizinische Tatsachenbasis erstellt wird. 4. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung sind im Zusammenhang mit der geforderten ärztlichen Einschätzung einer Prognose Unterlagen über Therapien erforderlich. Zusatzbegutachtungen können erforderlich sein, wenn eine fachärztliche Beurteilung für die Beantwortung der im Auftrag gestellten Fragen benötigt wird. Zu den Mitwirkungspflichten geben die zuständigen Personalstellen Auskunft. 5. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der amtsärztlichen Untersuchung werden in einer Gesundheitsakte in der ZMGA zusammengefasst und in einem eigenen Archiv verwahrt. Diese Gesundheitsakte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und kann nicht von Dritten eingesehen werden. Aus den Antworten können Sie bereits entnehmen, dass solche Begutachtungen immer auf die jeweilige Person bezogen sind. Daraus folgt bereits, dass auch keine Regularien/Leitfäden oder sonstige Dokumente vorliegen. Mit freundlichen Grüßen