Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Psychische Probleme häufen sich bei Studierenden. Hat das Ministerium Zahlen dazu?
Konkret geht es um die Zahlen, wie viele Studierende in den letzten 10 Jahren jeweils psychologische Beratung an den Hochschulen angenommen haben?
Wie sehr sind diese Zahlen seit Beginn der Corona-Pandemi vor zwei Jahren gestiegen?
Wurden die psychologischen Beratungsangebote an Universitäten und im weiteren Umfeld ausgebaut seit Beginn der Pandemie?
Ist ein weiterer Ausbau psychologischer Beratungsmöglichkeiten für Studierende geplant?
Wie will das Ministerium ein weiteres Ansteigen der Zahlen verhindern?
Gibt es Pläne für den gesundheitlichen Schutz von Studierenden im weiteren Verlauf der Pandemie, und gibt es eine Öffnungsstrategie für Universitäten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 238759
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