Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Publikation der rechtsverbindlichen Gesetzestexten

1. Wo veröffentlicht das Bundesland NRW seine Gesetzestexte, die rechtsverbindlich sind?
2. Nach welcher Rechtsgrundlage findet diese Veröffentlichung statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Publikation der rechtsverbindlichen Gesetzestexten [#34797]
Datum
20. November 2018 23:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wo veröffentlicht das Bundesland NRW seine Gesetzestexte, die rechtsverbindlich sind? 2. Nach welcher Rechtsgrundlage findet diese Veröffentlichung statt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
14.36.10.14 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Als Redaktion der Verkündungsblätter des Lan…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Publikation der rechtsverbindlichen Gesetzestexten [#34797]
Datum
27. November 2018 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
14.36.10.14 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Als Redaktion der Verkündungsblätter des Landes Nordrhein-Westfalen fühlen wir uns der Aufgabe verpflichtet, jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger in angemessener Art und Weise über Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Unabhängig von Ihren umfangreichen Ausführungen zu möglichen Anspruchsgrundlagen hinsichtlich des Auskunftsbegehrens beantworte ich Ihre Fragen daher gerne. Selbstverständlich fallen hierfür keine Gebühren an. Rechtsgrundlage für die Verkündung von Gesetzen ist Artikel 71 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hiernach werden Gesetze von der Landesregierung ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. Die von Ihnen angesprochenen "rechtsverbindlichen Gesetze" finden Sie mithin in dem gedruckten Gesetz- und Verordnungsblatt, dass durch jedermann bezogen werden kann. Um der Aufgabe einer transparenten und umfassenden Information aller Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, gibt es darüber hinaus das Serviceportal Recht (https://recht.nrw.de). Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden hier in nicht amtlicher Fassung in systematisch geordneten Sammlungen der geltenden Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) und der geltenden Erlasse (SMBl. NRW.) aufgenommen. Das Portal bietet auch umfassende Recherchemöglichkeiten für den Rechtsuchenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.