Publikation: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur

Anfrage an: ZITiS

Wilfried Karl, Christian Hummert: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur. In: Datenschutz und Datensicherheit - DuD. Band 45, Nr. 4, April 2021, S. 223–228

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • 0 Follower:innen
Simon Lüke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wilfried Karl, Christian Hummert: Dig…
An ZITiS Details
Von
Simon Lüke
Betreff
Publikation: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur [#271015]
Datum
21. Februar 2023 12:46
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wilfried Karl, Christian Hummert: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur. In: Datenschutz und Datensicherheit - DuD. Band 45, Nr. 4, April 2021, S. 223–228
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 271015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271015/ Postanschrift Simon Lüke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 21.02.2023 Ihr Zeichen: #271015 Unser Zeichen: RF/22020503 München, 22.02.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Publikation: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur [#271015]
Datum
22. Februar 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 21.02.2023 Ihr Zeichen: #271015 Unser Zeichen: RF/22020503 München, 22.02.2023 Sehr geehrter Herr Lüke, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 21. Februar 2023. Mit freundlichen Grüßen Justiziariat Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter https://www.zitis.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html auf der Internetseite der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). _________________________________ [cid:image001.png@01D946AF.CAB80920][[ ZITiS Logo ]] Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Hermann-Weinhauser-Straße 73, 81673 München Postanschrift: Zamdorfer Str. 88, 81677 München E-Mail: Poststelle@zitis.bund.de<mailto:Poststelle@zitis.bund.de> Website: https://www.zitis.bund.de<https://www.zitis.bund.de/> Den öffentlichen PGP-Schlüssel für verschlüsselte E-Mails finden Sie hier<https://www.zitis.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PGP-Key.asc;jsessionid=75F11206C81B0B8CBB561A52F0DCC224.intranet221?__blob=publicationFile&v=1>.

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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 21.02.2023 Ihr Zeichen: #271015 Unser Zeichen: RF/22020503 München, 13.03.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Publikation: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur [#271015]
Datum
13. März 2023 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,1 KB
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174 Bytes


Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 21.02.2023 Ihr Zeichen: #271015 Unser Zeichen: RF/22020503 München, 13.03.2023 Sehr geehrter Herr Lüke, Mit E-Mail vom 21. Februar 2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes („IFG“) die Übersendung von „Wilfried Karl, Christian Hummert: Digitale Souveränität: Die Rolle der ZITiS in der deutschen Cybersicherheitsarchitektur. In: Datenschutz und Datensicherheit - DuD. Band 45, Nr. 4, April 2021, S. 223–228“. Auf Ihren Antrag ergeht folgender Bescheid: I. Entscheidung Ihr Antrag wird abgelehnt. II. Begründung Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Sie haben als „jedermann“ grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu bei Behörden des Bundes vorliegenden amtlichen Informationen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Gemäß § 2 Nummer 1 IFG ist eine amtliche Information jede einem amtlichen Zweck dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, wobei Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht dazu gehören. Ob es sich bei dem von Ihnen beantragten Aufsatz um eine amtliche Information im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG handelt, kann jedoch dahingestellt bleiben. Rechtsgrundlage für die Versagung des Informationszugangs ist § 9 Absatz 3 zweite Alternative IFG. Demnach kann ein Antrag nach dem IFG abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Quelle kostenlos oder zu Marktpreisen erhältlich ist. Die Kostenlosigkeit des Informationszugangs ist keine Voraussetzung für die Allgemeinzugänglichkeit einer Informationsquelle (Schoch, IFG, 2. Auflage, § 9 Rn. 49). Die Voraussetzungen des § 9 Absatz 3 zweite Alternative IFG sind vorliegend erfüllt. Bei der begehrten Information handelt es sich um einen Aufsatz in der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD), welche zu Marktpreisen erhältlich ist oder in einer Bibliothek ausgeliehen werden kann. Wir bedauern Ihnen keine Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich („ZITiS“) erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich („ZITiS“), Zamdorfer Straße 88, 81677 München, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen