Publikationsrechte

Bei wem liegen in Hessen - unter Beachtung der Forschungsfreiheit und des Urheberrechts - die Nutzunghsrechte zur Publikation archäologischer Dokumentationen und Berichte? Hat Ihre Börde diesbezüglich ein oder mehrere Rechtsgutachten zur Thematik vorliegen? Falls Sie diese Frage bejahen, bitte ich um Zusendung des/der entsprechenden Gutachten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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Ralf Oestermann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei wem liegen in Hessen - unter …
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
Ralf Oestermann
Betreff
Publikationsrechte [#304566]
Datum
31. März 2024 16:16
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei wem liegen in Hessen - unter Beachtung der Forschungsfreiheit und des Urheberrechts - die Nutzunghsrechte zur Publikation archäologischer Dokumentationen und Berichte? Hat Ihre Börde diesbezüglich ein oder mehrere Rechtsgutachten zur Thematik vorliegen? Falls Sie diese Frage bejahen, bitte ich um Zusendung des/der entsprechenden Gutachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Oestermann Anfragenr: 304566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304566/
Mit freundlichen Grüßen Ralf Oestermann

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Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Sehr geehrter Herr Oestermann, Ihre Anfrage wurde zur Prüfung an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und…
Von
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Publikationsrechte [#304566]
Datum
2. April 2024 11:47
Status
Sehr geehrter Herr Oestermann, Ihre Anfrage wurde zur Prüfung an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gesandt. Mit freundlichen Grüßen