Pünktlichkeitswerte, Ausfallquoten nach Tageszeit

Anfrage an: S-Bahn Hamburg GmbH

Eine möglichst fein nach Tageszeiten (Stunde) aufgegliederte Übersicht der Pünktlichkeit und der ausfallenden Züge für das Jahr 2022.

Hinweis: Die S-Bahn Hamburg dürfte auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG sein.

§ 2 Abs. 5 HmbTG definiert: "Auskunftspflichtige sowie veröffentlichungspflichtige Stellen sind alle Behörden nach Absatz 3."

Die S-Bahn Hamburg GmbH fällt in die Behördendefinition des § 2 Abs. 3 HmbTG:

"[...] als Behörden gelten auch [...] juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen"

in Verbindung mit der Definition des Begriffs "Kontrolle" in § 2 Abs. 4 HmbTG:

"Kontrolle im Sinne des Absatz 3 liegt vor, wenn 1. die Person des Privatrechts bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe oder bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten besonderen Pflichten unterliegt oder über besondere Rechte verfügt, insbesondere ein Kontrahierungszwang oder ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht [...]"

Die S-Bahn Hamburg GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie übernimmt öffentliche Aufgaben/Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge, hier namentlich die Erbringung von SPNV-Leistungen bei der Hamburger S-Bahn-Netzes auf Grundlage des Verkehrsvertrages mit der FHH. Sie unterliegt auch der "Kontrolle" durch die FHH. Zwar hält die FHH keine Mehrheit an der S-Bahn Hamburg GmbH, jedoch liegt "Kontrolle" nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 HmbTG bereits vor, wenn die Person des Privatrechts bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten einem Kontrahierungszwang unterliegt. Das ist bei der S-Bahn Hamburg GmbH bei der Erbringung des SPNV über § 10 AEG gegeben.

Mithin unterliegt die S-Bahn Hamburg GmbH für den Bereich der Erbringung des SPNV zumindest auf dem Gebiet der FHH dem HmbTG. Der Gegenstand meiner Anfrage fällt in diesen Bereich.

Ich danke für die rasche Bearbeitung meines Antrages.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pünktlichkeitswerte, Ausfallquoten nach Tageszeit [#290207]
Datum
15. Oktober 2023 08:20
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine möglichst fein nach Tageszeiten (Stunde) aufgegliederte Übersicht der Pünktlichkeit und der ausfallenden Züge für das Jahr 2022. Hinweis: Die S-Bahn Hamburg dürfte auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG sein. § 2 Abs. 5 HmbTG definiert: "Auskunftspflichtige sowie veröffentlichungspflichtige Stellen sind alle Behörden nach Absatz 3." Die S-Bahn Hamburg GmbH fällt in die Behördendefinition des § 2 Abs. 3 HmbTG: "[...] als Behörden gelten auch [...] juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen" in Verbindung mit der Definition des Begriffs "Kontrolle" in § 2 Abs. 4 HmbTG: "Kontrolle im Sinne des Absatz 3 liegt vor, wenn 1. die Person des Privatrechts bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe oder bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten besonderen Pflichten unterliegt oder über besondere Rechte verfügt, insbesondere ein Kontrahierungszwang oder ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht [...]" Die S-Bahn Hamburg GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie übernimmt öffentliche Aufgaben/Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge, hier namentlich die Erbringung von SPNV-Leistungen bei der Hamburger S-Bahn-Netzes auf Grundlage des Verkehrsvertrages mit der FHH. Sie unterliegt auch der "Kontrolle" durch die FHH. Zwar hält die FHH keine Mehrheit an der S-Bahn Hamburg GmbH, jedoch liegt "Kontrolle" nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 HmbTG bereits vor, wenn die Person des Privatrechts bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten einem Kontrahierungszwang unterliegt. Das ist bei der S-Bahn Hamburg GmbH bei der Erbringung des SPNV über § 10 AEG gegeben. Mithin unterliegt die S-Bahn Hamburg GmbH für den Bereich der Erbringung des SPNV zumindest auf dem Gebiet der FHH dem HmbTG. Der Gegenstand meiner Anfrage fällt in diesen Bereich. Ich danke für die rasche Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290207/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
S-Bahn Hamburg GmbH
Ihre Anfrage, Nr. 00835722 Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 15.10…
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihre Anfrage, Nr. 00835722
Datum
17. Oktober 2023 13:57
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 15.10.2023. Wir erlauben uns in rechtlicher Hinsicht zunächst den Hinweis darauf, dass die Unternehmen des DB-Konzerns bereits keine auskunftspflichtige Stelle nach HmbTG sind. Des Weiteren bezieht sich Ihre Anfrage auf keinerlei Umweltinformationen, so dass auch ein Anspruch nach HmbUIG nicht besteht. Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pünktlichkeitswerte, Ausfallquoten nach Tageszeit“ [#290207]
Datum
17. Oktober 2023 18:13
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290207/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Aus meiner Sicht ist die S-Bahn Hamburg GmbH beim Betrieb der Hamburger S-Bahn auf dem Gebiet der FHH "Behörde" im Sinne des § 2 Abs. 3 HmbTG und damit auskunftspflichtig. Sie unterliegt zumindest beim Betrieb der S-Bahn der "Kontrolle" durch die FHH i.S.d. § 2 Abs. 4 HmbTG, da sie a) als GmbH eine Person des Privatrechts ist, b) öffentliche Aufgaben/Dienstleistungen, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, erbringt, c) gegenüber Dritten dabei einem Kontrahierungszwang unterliegt (hier: der Beförderungspflicht nach § 10 AEG). Meine Anfrage nach den Pünktlichkietswerten/Ausfallquoten der S-Bahn ist im Bereich der öffentlichen Aufgabe/Dienstleistung der S-Bahn Hamburg GmbH. Die S-Bahn Hamburg GmbH ist gleichwohl der Auffassung, sie "die Unternehmen des DB-Konzerns bereits keine auskunftspflichtige Stelle nach HmbTG sind". Unter Berufung auf diese irrige Annahme lehnt sie die Bearbeitung meines Antrages ab. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290207.pdf Anfragenr: 290207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290207/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Wie ich Ihnen bereits darstellte, ist die S-Bahn Hamburg GmbH auskunftsp…
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Pünktlichkeitswerte, Ausfallquoten nach Tageszeit“ [#290207]
Datum
17. Oktober 2023 18:17
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Wie ich Ihnen bereits darstellte, ist die S-Bahn Hamburg GmbH auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG, da sie nach der Definition des HmbTG beim Betrieb der S-Bahn der Kontrolle der FHH unterliegt. Es ist dabei egal, ob sie zum DB-Konzern gehört oder nicht. Ich habe nach Ihrer Mitteilung den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 14 Abs. 1 HmbTG angerufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290207/
S-Bahn Hamburg GmbH
Ihre Anfrage, Nr. 00847335 Guten Tag << Antragsteller:in >> wir nehmen Ihre Rückmeldung zum Anlass, u…
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihre Anfrage, Nr. 00847335
Datum
23. Oktober 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir nehmen Ihre Rückmeldung zum Anlass, unsere Antwort nachstehend näher zu erläutern: Bei den Unternehmen des DB-Konzerns handelt es sich um keine auskunftspflichtige Stelle nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Die Gesetzesbegründung zu § 2 des HmbTG führt auf Seite 14 der Drucksache 20/4466 vom 12.06.2012 Folgendes aus: „Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine der unmittelbaren Staatsverwaltung zugehörigen Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in deren Auftrag und nach deren Weisung unterstützen, unterliegen ebenfalls dem Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes. Nach dem HmbTG sind solche Privatrechtspersonen zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer oder mehrerer der in § 2 Absatz 3 genannten Behörden oder ihrer Träger unterstehen. Die allgemeine ordnungsrechtliche Überwachung, der alle unterliegen, reicht für die Annahme einer Kontrolle in diesem Sinne nicht aus.“ Das in der Gesetzesbegründung beschriebene Erfordernis der Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe korrespondiert mit der einschlägigen Rechtsprechung zum IFG des Bundes – namentlich mit zwei Gerichtentscheidungen, wonach das Erfordernis eines öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens des privaten Dritten besteht (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Februar 2007, Az. 4 LB 23/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2006, Az. 26 K 1585/04; vgl. dazu im Übrigen: Beck‘scher Online-Kommentar zum Informations- und Medienrecht, 39. Edition, Stand: 01.02.2023, § 1 IFG, Rn. 144 ff.). Dies ist bei den Unternehmen der Deutschen Bahn AG aber nicht der Fall. Denn die ihnen obliegenden Aufgaben sind zwar unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge öffentlich – sie sind aber nicht öffentlich-rechtlicher sondern privat-rechtlicher Natur, Art. 87e Abs. 3 GG. Damit fehlt es hier am tatbestandlichen Erfordernis der Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe. Ihr Antrag ist deshalb anzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage, Nr. 00847335 [#290207] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Im HmbTG ist - abweichen…
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage, Nr. 00847335 [#290207]
Datum
24. Oktober 2023 01:07
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Im HmbTG ist - abweichend vom IFG NRW - nicht die Rede von einer "öffentlich-rechtlichen Aufgabe", sondern von einer "öffentlichen Aufgabe", die sich in der Formulierung erkennbar und in der Gesetzesbegründung expliziert am Wortlaut des UIG orientiert. Für den Begriff der "öffentlichen Aufgabe" aus dem UIG gelten wiederum Unternehmen der DB AG in der Literatur fast als Paradebeispiel der von der Norm einbezogenen privatrechtlichen Unternehmen. Es kommt dabei gerade nicht auf eine Beleihung der Person des Privatrechts an. Ich warte die Rückmeldung des HmbBfDI ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290207/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: J3/02.04-2906/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 17.10.2023 ist bei uns eingegang…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Pünktlichkeitswerte, Ausfallquoten nach Tageszeit
Datum
10. November 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: J3/02.04-2906/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 17.10.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen J3/02.04-2906/2023 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Sie werfen eine interessante Rechtsfrage auf. Die Antwort darauf habe ich nicht parat, werde aber auf Sie bzw. die S-Bahn Hamburg GmbH zurückkommen. Unabhängig davon könnten Sie versuchen, die Informationen auch bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu erfragen. Meines Wissens nach bekommt sie als "Auftraggeberin" des ÖPNV in Hamburg diese Art von Informationen von den Verkehrsbetrieben zurückgemeldet. Je nachdem wie zäh sich das weitere Vermittlungsverfahren mit der S-Bahn Hamburg GmbH gestalten wird, kommen Sie bei der BVM möglicherweise schneller an diese Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2024 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.