Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien

Auflistung zur Pünktlichkeit der Kölner Stadtbahnen sowie Buslinien. Sollten die anforderten Daten in größerer Detaillierung vorliegen: es genügen Werte auf einzelne Monate und Linien aggregiert.

Zum Vergleich:

https://fragdenstaat.de/files/foi/87380/Puenktlichkeit-S-Bahn-2016_17-nach-Linien-und-Monaten.pdf
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17417.pdf

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
11. Juni 2018 19:24
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung zur Pünktlichkeit der Kölner Stadtbahnen sowie Buslinien. Sollten die anforderten Daten in größerer Detaillierung vorliegen: es genügen Werte auf einzelne Monate und Linien aggregiert. Zum Vergleich: – https://fragdenstaat.de/files/foi/87380/Puenktlichkeit-S-Bahn-2016_17-nach-Linien-und-Monaten.pdfhttp://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17417.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Adrian Breda <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kölner Verkehrs-Betriebe
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich we…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
11. Juni 2018 19:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.0…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
13. Juli 2018 07:28
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.06.2018 (#30728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Adrian Breda Anfragenr: 30728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kölner Verkehrs-Betriebe
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich we…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
13. Juli 2018 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.0…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
21. Juli 2018 09:56
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.06.2018 (#30728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Adrian Breda Anfragenr: 30728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Adrian Breda
Kölner Verkehrs-Betriebe
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich we…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien [#30728]
Datum
21. Juli 2018 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ [#30728] [#30728]
Datum
18. Oktober 2018 20:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30728 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da – abgesehen von zwei automatisierten Eingangsbestätigungen – schlicht keine Antwort erfolgte. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Adrian Breda Anfragenr: 30728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ [#30728] [#30728]
Datum
19. Oktober 2018 08:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag Herrn Adrian Bredas vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag Herrn Adrian Bredas vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen
Datum
9. November 2018 12:12
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Adrian Bredas vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9074/18 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Breda hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag gestellt zu haben. Bislang habe er lediglich die folgende Rückmeldung von Ihnen erhalten: „Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten.“ Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen [#30728]
Datum
1. Dezember 2018 09:03
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.06.2018 (#30728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 30728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kölner Verkehrs-Betriebe
Automatische Antwort: WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünkt…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen [#30728]
Datum
1. Dezember 2018 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitss…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen
Datum
14. Dezember 2018 11:49
Status
Warte auf Antwort
Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Freitag, 14. Dezember 2018 11:48 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9074/18 Mein Auskunftsersuchen vom 9.11.2018 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, an die Erledigung meines Schreibens vom 9.11.2018 erinnere ich hiermit. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichke…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen [#30728]
Datum
4. Januar 2019 16:23
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pünktlichkeit: Stadtbahnen/Buslinien“ vom 11.06.2018 (#30728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 176 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 30728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kölner Verkehrs-Betriebe
Automatische Antwort: WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Automatische Antwort: WG: Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen [#30728]
Datum
4. Januar 2019 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten, sodass Sie zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsst…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen
Datum
21. Januar 2019 17:20
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9074/18 Mein Auskunftsersuchen vom 9.11.2018/ Meine Erinnerung vom 14.12.2018 2. Erinnerung ________________________________ Sehr geehrte sehr geehrte sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Erledigung meiner oben genannten Schreiben, zu denen mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie mir nach § 13 Absatz 4 Nr. 1 IFG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die bislang geführte Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/punktlichkeit-stadtbahnenbuslinien/ Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 12.2.2019 zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.6.2018 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen
Datum
27. Februar 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter , auf mein zweites Erinnerungsschreiben habe ich mittlerweile Antwort durch die KVB AG erhalten. Die KVB AG hat einer Weiterleitung dieses Schreibens an Sie widersprochen. Unten finden Sie meine Antwort, wie ich sie heute versandt habe. Über den weiteren Verfahrensablauf werde ich Sie selbstverständlich informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 27.02.2019 Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 27.02.2019
Datum
3. April 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9074/19 Betreff: Mein Schreiben vom 27.02.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung. Mein Schreiben vom 27.02.20219 Sehr geehrter , zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-90747/18 Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen 209.2.3.2.3-90747/18 Informationsfreiheitsgese…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-90747/18 Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen
Datum
24. April 2019 14:46
Status
209.2.3.2.3-90747/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag Herrn << Adresse entfernt >>s vom 11.06.2016 auf Zugang zu einer Pünktlichkeitsstatistik der Kölner Stadtbahnen Meine E-Mail vom 03.04.2019 Sehr geehrter Herr Breda, die auskunftspflichtige Stelle hat mir nun mitgeteilt, dass vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Rechtsstreit anhängig ist, in welchem es u.a. auch um die Frage geht, ob das IFG NRW auf die KVG Köln anwendbar ist. Da die KVB Köln diesem nicht vorgreifen will, wird Ihnen keine Auskunft erteilt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens beabsichtigt die KVB Köln Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen, sobald dort die aktuellen Zahlen zur Pünktlichkeitsstatistik veröffentlicht werden. Dies werde - spätestens - für das Geschäftsjahr 2020 der Fall sein. Damit schließt sich die KVB Köln (erneut) der Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nicht an und ich kann Ihren Vorgang daher nicht weiter bearbeiten. Bitte teilen Sie mir jedoch mit, wenn Sie die beantragten Informationen erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen