PVS Geschäftsidee

Kennt die Bundesregierung die Geschäftsphilosophie einer PVS (privatärztliche Verrechnungsstelle) die jede Arztrechnung "optimiert) mittels des Labyrinths das die GOÄ darstellt. Dabei sind Arzt und PVS zwei mächtige gemeinsame Gegner des ohnmächtigen Patienten, der als medizinischer Laie jedwede unlogische Verknüpfüng und Erfindung hinnehmen muss. Auch schon wenn er vor der ersten Behandlung einen Auslieferungsvertrag unterschreiben muss, dessen Bedingungen zu studieren er gar keine Zeit hat. Die vermutlich sehr gut vergüteten Ärzte, die die GOÄ hervorragend kennen und von der PVS beschäftigt werden finden zu jeder vom Arzt gemeldeten GOÄ Ziffer immer mögliche neue Ziffern deren Logik dem Patienten fremd bleibt aber ganz leicht zwischen Arzt und PVS einvernehmlich falls nötig verifiziert werden. Das PVS System ist ethikfrei und unserer europäischen Kultur unwürdig. Auch die hippokratische Würde des Arztes leidet erheblich, der Arzt selbst muss einfach ein schlechtes Gewissen bekommen. Es wäre an der Zeit dass die Politik diesem Treiben ein Ende setzte. Es ist eine echte Kulturschande und der einzige der nur zahlt ist eben der Schwächste im Dreigestirn, der Patient, der Alles zahlt. Die Gebühr, die der Arzt zahlt ist prozentual umso geringer je höher der Rechnungsbetrag, dem Arzt fällt also die grobe Arbeit zu, der PVS das Weitere. Natürlich wird die Arztgebühr längst durch die höherwertige Rechnung leicht ausgeglichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Albert Köhler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kennt die Bundes…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Albert Köhler
Betreff
PVS Geschäftsidee [#62638]
Datum
22. März 2019 21:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kennt die Bundesregierung die Geschäftsphilosophie einer PVS (privatärztliche Verrechnungsstelle) die jede Arztrechnung "optimiert) mittels des Labyrinths das die GOÄ darstellt. Dabei sind Arzt und PVS zwei mächtige gemeinsame Gegner des ohnmächtigen Patienten, der als medizinischer Laie jedwede unlogische Verknüpfüng und Erfindung hinnehmen muss. Auch schon wenn er vor der ersten Behandlung einen Auslieferungsvertrag unterschreiben muss, dessen Bedingungen zu studieren er gar keine Zeit hat. Die vermutlich sehr gut vergüteten Ärzte, die die GOÄ hervorragend kennen und von der PVS beschäftigt werden finden zu jeder vom Arzt gemeldeten GOÄ Ziffer immer mögliche neue Ziffern deren Logik dem Patienten fremd bleibt aber ganz leicht zwischen Arzt und PVS einvernehmlich falls nötig verifiziert werden. Das PVS System ist ethikfrei und unserer europäischen Kultur unwürdig. Auch die hippokratische Würde des Arztes leidet erheblich, der Arzt selbst muss einfach ein schlechtes Gewissen bekommen. Es wäre an der Zeit dass die Politik diesem Treiben ein Ende setzte. Es ist eine echte Kulturschande und der einzige der nur zahlt ist eben der Schwächste im Dreigestirn, der Patient, der Alles zahlt. Die Gebühr, die der Arzt zahlt ist prozentual umso geringer je höher der Rechnungsbetrag, dem Arzt fällt also die grobe Arbeit zu, der PVS das Weitere. Natürlich wird die Arztgebühr längst durch die höherwertige Rechnung leicht ausgeglichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Albert Köhler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Albert Köhler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Albert Köhler
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Köhler, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. März 2019. Vorab möchte ich mich für die verspä…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - PVS Geschäftsidee [#62638] - BMJV-ID: [11938002]
Datum
11. Juni 2019 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köhler, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. März 2019. Vorab möchte ich mich für die verspätete Antwort recht herzlich bei Ihnen entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, lieber Herr Köhler, verspätet beantwortet werden. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen, welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Gesundheit 11055 Berlin Telefon: 03018 441-0 Telefax: 03018 441-1921 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmvg.de Ich bedaure, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Albert Köhler
Sehr geehrte<< Anrede >> welche Bundesanstalt bzw. Min isterium der richtige Ansprechpartner ist, kan…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Albert Köhler
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - PVS Geschäftsidee [#62638] - BMJV-ID: [11938002] [#62638]
Datum
13. Juli 2019 10:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> welche Bundesanstalt bzw. Min isterium der richtige Ansprechpartner ist, kann ich nicht sagen. Deshalb möchte ich Sie gern bitten mein Anschreiben dorthin weiterzuleiten. Vielen herzlichen Dank... Mit freundlichen Grüßen Albert Köhler Anfragenr: 62638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Köhler, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage an das Bunde…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: AW: Re: Übernahmebitte - PVS Geschäftsidee [#62638] [#62638] - BMJV-ID: [19745012]
Datum
19. Juli 2019 13:39
Status
Sehr geehrter Herr Köhler, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Gesundheit weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen