QR-Code für Genesene

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Dez 2020 genesen, Juni 2021 geimpft, Dez 2021 geimpft und somit definitorisch geboostert. 

Nun habe ich mir seinerzeit keinen QR Code als Genesener besorgt (da dieser lange Zeit nicht existierte) und jetzt in der Apotheke erfahren, dass dieser nur 180 Tage lang ausgestellt werden könne. Ich müsse also nun regelmäßig das Schreiben über die Infektion vom Gesundheitsamt mitführen, anstatt einen für eine entsprechende App zu bekommen.

Diesen Umstand finde ich sehr schlecht. Denn wer sagt mir denn, dass im Ausland dieses Dokument in Deutscher Sprache anerkannt wird?

Ich bitte Sie um Aufzeigen einer Lösung, wie ich dennoch an einen entsprechenden QR Code gelange; denn auch nach 180 Tagen sollte ich dieses Recht nicht verwirkt haben und gezwungen werden, mich ohne Grund erneut zu impfen. 

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
QR-Code für Genesene [#239289]
Datum
31. Januar 2022 11:51
An
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Dez 2020 genesen, Juni 2021 geimpft, Dez 2021 geimpft und somit definitorisch geboostert.  Nun habe ich mir seinerzeit keinen QR Code als Genesener besorgt (da dieser lange Zeit nicht existierte) und jetzt in der Apotheke erfahren, dass dieser nur 180 Tage lang ausgestellt werden könne. Ich müsse also nun regelmäßig das Schreiben über die Infektion vom Gesundheitsamt mitführen, anstatt einen für eine entsprechende App zu bekommen. Diesen Umstand finde ich sehr schlecht. Denn wer sagt mir denn, dass im Ausland dieses Dokument in Deutscher Sprache anerkannt wird? Ich bitte Sie um Aufzeigen einer Lösung, wie ich dennoch an einen entsprechenden QR Code gelange; denn auch nach 180 Tagen sollte ich dieses Recht nicht verwirkt haben und gezwungen werden, mich ohne Grund erneut zu impfen.  Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Definition der InfSchMV gelten sie nur als geboostert wenn nach der Genesung …
Von
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: QR-Code für Genesene [#239289]
Datum
4. Februar 2022 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Definition der InfSchMV gelten sie nur als geboostert wenn nach der Genesung der Abstand der 2 Impfungen nicht größer ist als 3 Monate. Das heißt definitorisch sind sie Vollständig geimpft und können sich ab März boostern lassen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Ihre Feststellung, ich sei nicht geboostert, ist übe…
An Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: QR-Code für Genesene [#239289]
Datum
4. Februar 2022 14:56
An
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Ihre Feststellung, ich sei nicht geboostert, ist überraschend; denn sie widerspricht den Angaben unter berlin.de. Dort steht in den FAQ zur Frage, wer geboostert ist: Als geboostert gelten derzeit Personen, die vollständig geimpft sind und bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch wer genesen, geimpft und anschließend mit MINDESTENS einem Abstand von drei Monaten eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, gilt beispielsweise als geboostert. Der Abstand meiner beiden Impfung wurde genau nach den Vorgaben durchgeführt und betrug weit mehr als drei, nämlich wie seinerzeit gefordert, mindestens sechs Monate. Insoweit bin selbstverständlich geboostert. Meine Frage zielte darauf ab, wie dies in den gängigen Apps nachgewiesen werden kann. Mittlerweile erhielt ich von den Entwicklern die Antwort, dass man dem dort bekannten Problem arbeite, es derzeit aber keine Lösung gäbe. Alles in allem ist die Situation durch die vielen Widersprüche sehr unbefriedigend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239289/