Quadra, Lina-Bommer-Weg

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

die AOK Rheinland/Hamburg hat am Lina-Bommer-Weg in Köln das sogenannte Quadra bezogen. Laut Presseberichten arbeiten hier rund 1000 Menschen. Für diese steht ein Parkhaus mit 625 Stellplätzen zur Verfügung, obwohl direkt neben dem Gebäude zwei Buslinien (151 und 152), eine S-Bahn-Linie (S19) sowie eine Regionalbahn (RB25) hält.

Bitte teilen Sie mir mit, welchen Preis Ihre Mitarbeiter für die Nutzung des Parkhauses zahlen müssen.

Bietet die AOK auch ein Jobticket oder ein vergleichbares Ticket für die Mitarbeiter an und wenn ja, zu welchem Preis kann dieses durch die Mitarbeiter bezogen werden?

Gibt es auch wettergeschützte Fahrradstellplätze vor Ort? Wenn ja, welche Kosten fallen für die Nutzung dieser Stellplätze an?

Welche Maßnahmen hat die AOK ergriffen oder sind noch geplant, um Mitarbeiter von einer Anreise ohne Auto zu überzeugen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, die AOK Rheinland/Hamburg hat am Lina-…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Quadra, Lina-Bommer-Weg [#273539]
Datum
20. März 2023 00:57
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, die AOK Rheinland/Hamburg hat am Lina-Bommer-Weg in Köln das sogenannte Quadra bezogen. Laut Presseberichten arbeiten hier rund 1000 Menschen. Für diese steht ein Parkhaus mit 625 Stellplätzen zur Verfügung, obwohl direkt neben dem Gebäude zwei Buslinien (151 und 152), eine S-Bahn-Linie (S19) sowie eine Regionalbahn (RB25) hält. Bitte teilen Sie mir mit, welchen Preis Ihre Mitarbeiter für die Nutzung des Parkhauses zahlen müssen. Bietet die AOK auch ein Jobticket oder ein vergleichbares Ticket für die Mitarbeiter an und wenn ja, zu welchem Preis kann dieses durch die Mitarbeiter bezogen werden? Gibt es auch wettergeschützte Fahrradstellplätze vor Ort? Wenn ja, welche Kosten fallen für die Nutzung dieser Stellplätze an? Welche Maßnahmen hat die AOK ergriffen oder sind noch geplant, um Mitarbeiter von einer Anreise ohne Auto zu überzeugen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 273539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273539/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Quadra, Lina-Bommer-Weg [#273539]
Datum
20. März 2023 00:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 9133851 Freundliche Grüße
AOK Rheinland/Hamburg
Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW Sehr geehrter Herr Krause, wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 20.03.2023 und bean…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW
Datum
19. April 2023 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 20.03.2023 und beantworten nachfolgend gerne die von Ihnen gestellten Fragen. An unserem Standort Lina-Bommer Weg in Köln stellen wir unseren Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Parkplatzvergabekriterien kostenpflichtige Parkplätze zu einem Preis von 10,00 EUR und 25,00 EUR monatlich zur Verfügung. Um die Mitarbeitenden von einer Anreise ohne Auto zu überzeugen, gewährt die AOK Rheinland/Hamburg bereits seit 2021 den Mitarbeitenden Zuschüsse zu den Fahrberechtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Abonnement. Aktuell wird das Deutschlandticket für alle interessierten Mitarbeitenden mit 25 v.H. bezuschusst. Für alle Auszubildenden wird der Zuschuss soweit erhöht, dass das Deutschlandticket für 20,00 EUR monatlich zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wird auch das JOB-Rad Leasing von uns angeboten. Wir stellen an diesem Standort in ausreichender Anzahl kostenlos wettergeschützte Fahrradstellplätze zur Verfügung. Zusätzlich können alle Mitarbeitende der AOK Rheinland/Hamburg ein Pendlerportal nutzen, um Mitfahrgelegenheiten zu finden. Hierdurch wird ein Anreiz geschaffen CO2 und Kosten zu reduzieren aok (pendlerportal.de)<https://rhaok.pendlerportal.de/>. Freundliche Grüße
Rüdiger Krause
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwo…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539]
Datum
19. April 2023 22:13
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie kommt es zu zwei verschiedenen Preise für die Parkplätze? Wovon ist der Preis abhängig? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 273539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273539/
AOK Rheinland/Hamburg
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539] Sehr geehrter Herr Krause, die unterschiedlichen Preise richten sich …
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539]
Datum
21. April 2023 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, die unterschiedlichen Preise richten sich danach, ob die Voraussetzungen nach den Parkplatzvergabekriterien u.a. unter Berücksichtigung der jährlichen Nutzungsdauer der Parkplätze, des Umfangs der Außendiensttätigkeiten bzw. der Entfernung zwischen Wohnort und Dienststelle sowie der Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmittel unserer Mitarbeitenden erfüllt werden. Die Preise sind von den örtlichen Gegebenheiten und den kostenlosen Parkmöglichkeiten an den jeweiligen Standorten abhängig. Freundliche Grüße

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Rüdiger Krause
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Erläuterun…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG-NRW [#273539]
Datum
21. April 2023 22:31
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 273539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273539/