qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022/2023

die qualifizierende Hauptschulabschlussprüfungen mit deren Lösungen aus den Jahren 2022/2023 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik und Englisch.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die qualifizierende Hauptschu…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022/2023 [#294374]
Datum
7. Dezember 2023 14:41
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die qualifizierende Hauptschulabschlussprüfungen mit deren Lösungen aus den Jahren 2022/2023 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik und Englisch.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Eingangsbestätigung Anfrage #294374_qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022-2023 Sehr geehrte Da…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage #294374_qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022-2023
Datum
14. Dezember 2023 07:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Anliegen wird im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter dem Aktenzeichen 36/5028 geführt. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Antwort Transparenzanfrage #294374_qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022-2023 Sehr geehrte Dam…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Antwort Transparenzanfrage #294374_qualifizierende Hauptschulabschlussprüfung der Jahre 2022-2023
Datum
20. Dezember 2023 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, eine öffentliche Zugänglichmachung der Aufgabenstellungen zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses außerhalb des schulischen Unterrichts unterliegt den Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts, da in die Rechte derer eingegriffen würde, deren urheberrechtlich geschützte Texte/Werke Teile der Qualifizierenden Hauptschulabschluss-Aufgabe sind. Gem. § 2 Abs. 5 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gilt dieses Gesetz "für Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden." Da Ihre Anfrage den Prüfungsbereich, konkret die Herausgabe von Prüfungsmaterialien, betrifft, findet das ThürIFG keine Anwendung. Ein Herausgabeanspruch nach § 4 Abs. 1 ThürIFG gegen das TMBJS besteht folglich nicht. Andere Rechtsgrundlagen kommen ebenfalls nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen