Qualifizierte elektronische Signatur

im Intranet oder per Rundschreiben den Beschäftigten ausgesandte Richtlinien, Rundschreiben, Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat, Tutorials zur Einführung der Qualifizierten Elektronischen Signatur in den Arbeitsalltag im BAMF. Hintergrund ist meine Suche nach best practices.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Intranet oder …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualifizierte elektronische Signatur [#261334]
Datum
19. Oktober 2022 19:08
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Intranet oder per Rundschreiben den Beschäftigten ausgesandte Richtlinien, Rundschreiben, Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat, Tutorials zur Einführung der Qualifizierten Elektronischen Signatur in den Arbeitsalltag im BAMF. Hintergrund ist meine Suche nach best practices.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Qualifizierte elektronische Signatur [#261334]
Datum
20. Oktober 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.10.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1051 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.11.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden Ihre personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> wie heute um 09:50 Uhr telefonisch mit Ihnen vereinbart, werden wir Sie z…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Qualifizierte elektronische Signatur [#261334]
Datum
21. November 2022 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie heute um 09:50 Uhr telefonisch mit Ihnen vereinbart, werden wir Sie zu den von Ihnen gestellten IFG-Anträgen, die unter den Aktenzeichen IFG-1051, IFG-1056 sowie IFG-1057 bei uns registriert sind, in einer Gesamtauskunft beauskunften. Zu diesem Zweck wird der IFG-Antrag IFG-1057 gegenwärtig in unserem Fachbereich bearbeitet und die Auskunft an Sie vorbereitet. Daher verlängert sich die Frist des hier gegenständlichen IFG-Antrag IFG-1051 längstens bis zum 20.12.2022. Wir sind bemüht, Sie vor dem 20.12.2022 zu beauskunften. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer IFG-Anträge mit den Aktenzeichen IFG 1051 sowie IFG…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Qualifizierte elektronische Signatur [#261334]
Datum
24. November 2022 10:54
Status
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer IFG-Anträge mit den Aktenzeichen IFG 1051 sowie IFG-1056 beauskunfte ich Sie durch Hochladen auf der Website von Frag-Den-Staat auf der unten angegebenen Plattform. Dort finden Sie die im Intranet (Cloud) veröffentlichten Schreiben. Bitte beachten Sie, dass die qeS bei uns im Haus zunächst pilotiert wird. Daher finden Sie die der Personalvertretung vorgestellten Konzepte hierzu. Daneben finden Sie das Benutzendenhandbuch für die Mitarbeitenden. In den Unterlagen enthalten ist auch die Auskunft auf Ihren IFG-Antrag IFG 1056: "Welche Produkte welcher Hersteller zum Signieren von Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) Verwendung finden, z.B. insbesondere Kartenleser, qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, Software zum Anbringen von Signaturen oder Serverlösung.". Mit freundlichen Grüßen

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