Qualifizierter Bewahrungsdienst für/beweiswerterhaltende Aufbewahrung von mit QES signierten Dokumenten?

die Information, ob das BAMF über einen qualifizierten Bewahrungsdienst für die beweiswerterhaltende Speicherung/Aufbewahrung von mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) im Sinne der EIDAS-Verordnung signierten Dokumenten verfügt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Information, …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualifizierter Bewahrungsdienst für/beweiswerterhaltende Aufbewahrung von mit QES signierten Dokumenten? [#263630]
Datum
20. November 2022 23:48
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Information, ob das BAMF über einen qualifizierten Bewahrungsdienst für die beweiswerterhaltende Speicherung/Aufbewahrung von mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) im Sinne der EIDAS-Verordnung signierten Dokumenten verfügt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Qualifizierter Bewahrungsdienst für/beweiswerterhaltende Aufbewahrung von mit QES signierten Dokumenten? [#263630]
Datum
21. November 2022 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1057 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 20.12.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren IFG Antrag mit dem Aktenzeichen IFG 1057 vom 20.1…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Qualifizierter Bewahrungsdienst für/beweiswerterhaltende Aufbewahrung von mit QES signierten Dokumenten? [#263630]
Datum
24. November 2022 10:18
Status
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren IFG Antrag mit dem Aktenzeichen IFG 1057 vom 20.11.2022 beauskunfte ich Sie wie folgt: Im BAMF erfolgt die beweiswerterhaltende Speicherung/Aufbewahrung der mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) versehenen Dokumente unter Verwendung Qualifizierter elektronischer Zeitstempel (also elektronische Zeitstempel, die die Anforderungen des Artikels 42 eIDAS-Vo erfüllen) und in beweiswerterhaltenden Speichersystemen (Langzeitarchiv). Die Beantwortung Ihrer weiteren IFG-Anträge (IFG 1051 sowie IFG 1056) erfolgt in Kürze. Mit freundlichen Grüßen