Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente
Gibt es formale oder statistische Prozeduren zur Qualitätskontrolle bei externen Gutachtern, z.B. niedergelassenen Psychiatern?
Denkbar wären etwa Statistiken, wie oft ein Gutachter vergleichsweise Anträge befürwortet oder ablehnt?
Oder stichprobenartige anonymisierte Kontrolle, inwieweit das GA formalen und medizinisch korrekten Grundsätzen entspricht, wie das etwa bei Medizinischen Dienst üblich ist?
Was geschieht intern bei der DRV, wenn einem Gutachten als unzutreffend widersprochen wird?
Gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere, etwa aktenlagige Stellungnahme durch einen anderen Gutachter vergleichbarer Fachrichtung?
Ergebnis der Anfrage
Die von externen Gutachtern erstellten Gutachten werden laut Antwort - wenn ich das richtig verstanden habe - vom ärztlichen Dienst der DRV gegengelesen und auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft.
Bei einem Widerspruch gegen einen etwaigen negativen Rentenbescheid wird auch dieser von einem ärztlichen Mitarbeiter gesichtet und bewertet sowie zu den Akten genommen.
Eine Fehleinschätzung auf Sacharbeiterebene erscheint damit weitestgehend unwahrscheinlich.
Daneben existiert ein peer review Verfahren, bei dem stichprobenartige Beurteilungen von (anonymisierten?) Gutachten durchgeführt werden, um eine möglichst homogene GA Qualität zu gewährleisten.
Rein formal gibt es da nichts zu beanstanden. Schwarze Schafe oder voreingenommene Gutachter wird es immer auch mal geben können, aber eine systematische etwa politisch gewollte Schräglage erscheint sehr unwahrscheinlich.
Kostenlose und gründliche Auskunft, großes Lob für die Mitarbeiter.
Jetzt brauchen sie nur mehr Personal, damit sie ihre Aufgaben flotter erledigen können.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Juni 2023
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14. Juli 2023
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