Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente

Gibt es formale oder statistische Prozeduren zur Qualitätskontrolle bei externen Gutachtern, z.B. niedergelassenen Psychiatern?
Denkbar wären etwa Statistiken, wie oft ein Gutachter vergleichsweise Anträge befürwortet oder ablehnt?
Oder stichprobenartige anonymisierte Kontrolle, inwieweit das GA formalen und medizinisch korrekten Grundsätzen entspricht, wie das etwa bei Medizinischen Dienst üblich ist?
Was geschieht intern bei der DRV, wenn einem Gutachten als unzutreffend widersprochen wird?
Gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere, etwa aktenlagige Stellungnahme durch einen anderen Gutachter vergleichbarer Fachrichtung?

Ergebnis der Anfrage

Die von externen Gutachtern erstellten Gutachten werden laut Antwort - wenn ich das richtig verstanden habe - vom ärztlichen Dienst der DRV gegengelesen und auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft.
Bei einem Widerspruch gegen einen etwaigen negativen Rentenbescheid wird auch dieser von einem ärztlichen Mitarbeiter gesichtet und bewertet sowie zu den Akten genommen.
Eine Fehleinschätzung auf Sacharbeiterebene erscheint damit weitestgehend unwahrscheinlich.
Daneben existiert ein peer review Verfahren, bei dem stichprobenartige Beurteilungen von (anonymisierten?) Gutachten durchgeführt werden, um eine möglichst homogene GA Qualität zu gewährleisten.
Rein formal gibt es da nichts zu beanstanden. Schwarze Schafe oder voreingenommene Gutachter wird es immer auch mal geben können, aber eine systematische etwa politisch gewollte Schräglage erscheint sehr unwahrscheinlich.
Kostenlose und gründliche Auskunft, großes Lob für die Mitarbeiter.
Jetzt brauchen sie nur mehr Personal, damit sie ihre Aufgaben flotter erledigen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es formale oder statistische Pro…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente [#280808]
Datum
9. Juni 2023 22:42
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es formale oder statistische Prozeduren zur Qualitätskontrolle bei externen Gutachtern, z.B. niedergelassenen Psychiatern? Denkbar wären etwa Statistiken, wie oft ein Gutachter vergleichsweise Anträge befürwortet oder ablehnt? Oder stichprobenartige anonymisierte Kontrolle, inwieweit das GA formalen und medizinisch korrekten Grundsätzen entspricht, wie das etwa bei Medizinischen Dienst üblich ist? Was geschieht intern bei der DRV, wenn einem Gutachten als unzutreffend widersprochen wird? Gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere, etwa aktenlagige Stellungnahme durch einen anderen Gutachter vergleichbarer Fachrichtung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280808/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-28/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente [#280808]
Datum
14. Juni 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3070-333-007-28/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 09.06.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az:3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlungen zu Ih…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente [#280808]
Datum
28. Juni 2023 14:26
Status
Warte auf Antwort
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unser Az:3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlungen zu Ihrer Anfrage dauern noch an. Nach Abschluss werden wir uns schnellstmöglich unaufgefordert bei Ihnen melden. Bis dahin hoffen wir auf Ihr Verständnis und bitten um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigke…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente [#280808]
Datum
14. Juli 2023 02:42
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente“ vom 09.06.2023 (#280808) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az:3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung zu unsere…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Qualität der externen Gutachter bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit/Antrag auf EM-Rente [#280808]
Datum
17. Juli 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
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unser Az:3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung zu unserer Mail vom 28.06.2023 möchten wir sie darüber informieren, dass uns zu Ihrer Anfrage die Zuarbeit der entsprechenden Fachabteilung bisher nicht vorliegt. Aus diesem Grund bitten wir noch um etwas Geduld und versichern eine schnellstmögliche Rückmeldung bei Ihnen, sobald der Fall abgeschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Datum
24. Juli 2023 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3005-333-007-28/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag vom 09.06.2023 können wir Ihnen das Folgende mitteilen: die gewünschten Statistiken, welche Sie in Ihrem Antrag beschreiben, gibt es in unserem Hause nicht. Zur Verfahrensweise ist zu berichten, dass alle in unserem Auftrag erstellten Gutachten durch den beratungsärztlichen Dienst der DRV Bund eingehend überprüft werden. Dazu gehören u.a. die Darstellung der gesundheitlichen Situation, die Schlüssigkeit der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung und die Objektivität und Neutralität der Bewertung der von den Gutachtern selbst gewonnenen medizinischen Informationen. Sofern ein gutachterliches Votum nicht überzeugen kann, wird dieses gegebenenfalls vom ärztlichen Dienst der DRV Bund unter Einbeziehung aller vorliegenden medizinischen Unterlagen revidiert. Die für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Gutachter vertreten weder die Interessen der Deutschen Rentenversicherung Bund als Auftraggeberin, noch die Interessen der zu untersuchenden Person , sondern handeln ausschließlich im Sinne einer objektiven und neutralen Begutachtung und vertreten die Interessen der Solidargemeinschaft auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen Können die gutachterlichen Schlussfolgerungen vom Versicherten nicht nachvollzogen werden, werden ggfs. diesbezügliche Schreiben mit kritischen Anmerkungen angemessen berücksichtigt und der Versichertenakte zugefügt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die DRV Schriften Band 81:--auf Seite 78 der Hinweis auf Qualitätssicherung in Verbindung mit Peer Review s. Seite 74 unten; verweisen. (See attached file: druckfassung_glossar_pdf.pdf) Gebühren und Auslagen werden im vorliegenden Fall nicht erhoben (§ 10 IFG in Verbindung mit § 2 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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