Qualitätsanalysen

die aktuellsten Qualitätsanalysen der Folgenden Schulen:
-Stadt. Holzkamp-Gesamtschule Witten ( Willy-Brandt-Str. 2 58453 Witten)
- Ruhr-Gymnasium Witten (Synagogenstr. 1 58452 Witten)
- Albert-Martmöller-Gymnasium (58452 Witten Oberdorf 9 58452 Witten)
-Schiller-Gymnasium Witten (Breddestr.8 58452 Witten)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2016
  • Frist
    27. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsanalysen [#13296]
Datum
25. Januar 2016 23:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellsten Qualitätsanalysen der Folgenden Schulen: -Stadt. Holzkamp-Gesamtschule Witten ( Willy-Brandt-Str. 2 58453 Witten) - Ruhr-Gymnasium Witten (Synagogenstr. 1 58452 Witten) - Albert-Martmöller-Gymnasium (58452 Witten Oberdorf 9 58452 Witten) -Schiller-Gymnasium Witten (Breddestr.8 58452 Witten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Januar 2016 23:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erfragen Abschlussberichte der Qualitätsanalyse, kurz Qualitätsberichte. Diese Q…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Mail vom 25. Januar 2016 - Qualitätsanalysen [#13296]
Datum
24. Februar 2016 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie erfragen Abschlussberichte der Qualitätsanalyse, kurz Qualitätsberichte. Diese Qualitätsberichte werden nicht im Ministerium für Schule und Weiterbildung gesammelt. Die Bezirksregierung Arnsberg, die die Qualitätsanalysen in Witten durchführt, kann auf Anfrage allenfalls anonymisierte Qualitätsberichte zur Verfügung stellen, aus denen nicht erkennbar ist, um welche Schule es sich handelt. Die Bezirksregierung kann Ihnen auch die Höhe der Kosten mitteilen, die insbesondere durch die Anonymisierung der Qualitätsberichte entstehen. Deshalb bitte ich Sie, sich direkt an die Schulleitungen der vier Schulen zu wenden. Die entsprechende Verordnung (QA-VO § 3 (9)) dazu führt aus: „Die Schule hat … das Recht zur Veröffentlichung des Qualitätsberichtes. … kann … Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht geben.“ Mit freundlichen Grüßen