Sehr geehrter Herr Wörner,
Sie haben am 1. Oktober 2017 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Sie baten um die Zusendung des derzeit gültigen Qualitätsberichts zur Todesursachenstatistik.
Sie sind der Meinung, dass der unter
https://www.destatis.de/DE/Publikatione…
veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik 2016 zumindest in Punkt 5.1 sehr veraltet sei, was besonders deswegen verwundere, weil das Beenden der Todesursachen-Ermittlung Ihrer Ansicht nach nicht acht Monate dauern sollte.
Sie führen aus, dass Sie die Todesursachen-Daten für das Jahr 2015 erst im Januar 2017 gefunden hätten.
Weiterhin schreiben Sie, dass der genannte Termin (Mitte August) auch für das Jahr 2016 um mehr als einen Monat überschritten worden sei.
Sie teilen mit, dass die vom Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2015 genannten Zahlen für X0, X76 und Y26 Ihnen ungewöhnlich zu sein scheinen. Sie sind der Ansicht, dass man dies auch mit objektiven Verfahren beleuchten könne.
Zu Ihrem Anliegen nehmen wir wie folgt Stellung:
Der unter
https://www.destatis.de/DE/Publikatione…
veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik, erschienen am 17. Januar 2017, ist nach wie vor gültig.
In ihm finden Sie allgemeine Informationen zu der Todesursachenstatistik, unter anderem darüber, dass es sich bei dieser Statistik um eine dezentrale Sekundärstatistik handelt. Sie finden zudem den Hinweis, bis wann die Landesergebnisse grundsätzlich von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt geliefert werden. Dabei kann es immer wieder vorkommen, dass es aufgrund - wie in diesem Fall - einer Umstellung der IT-Systeme zu Verzögerungen bei der Datenlieferung kommt.
Aktuell liegen die Daten des Berichtsjahres 2015 vor. Die Daten des Berichtsjahres 2016 werden aufgrund der IT-Systemumstellung voraussichtlich erst im März 2018 veröffentlicht werden können.
Ihre Sorge, dass die Zahlen für die genannten ICD-Positionen in Mecklenburg-Vorpommern zu hoch sind, teilen wir nicht: Sie liegen in jeder Hinsicht im Rahmen. Dies zeigt der Vergleich der altersstandardisierten Fälle je 100.000 Einwohner, die Sie auf der Seite
www.gbe-bund.de abrufen können. Es ist zwar richtig, dass bei dem ICD-Code X76 Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Wert aufweist (0,3 Fälle je 100.000 Einwohner), andere Länder mit Werten von 0,2 und 0,1 Fällen je 100.000 Einwohner aber ein vergleichbares Niveau aufweisen.
Entscheidend bei der Interpretation der Daten ist der Blick auf die absolute Anzahl, sie beträgt vier Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Diese geringe Fallzahl lässt keinen Schluss auf allgemeine Aussagen über Trends oder Ähnliches zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
für Ihre heutige Antwort danke ich Ihnen.
Es bleibt unverständlich,
(1)
wieso Änderungen an elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zu einer Verzögerung von August bis März respektive Januar des Folgejahres führen können
(normal ist doch die nahtlose Erbringung der Datenverarbeitungs-Leistung und ja sogar zeitweise sogar die doppelte, nebenläufige Erbringung der Leistung; nämlich durch die alte und die neue Anlage, um so zwecks Qualitätssicherung einen Vergleich der Ausgaben zu ermöglichen), und
(2)
wieso nicht auch bei kleinen Fall-Zahlen gewissen Hypothesen Wahrscheinlichkeiten zugewiesen werden können
(so ist beim Würfeln bereits nach vier gleichen Ergebnissen in Folge bei so Manchem das Maß des Möglichen gesprengt, so dass man vermutlich von Mitspielern gebeten wird, doch lieber „richtig“ zu würfeln; so glaube ich mit Hilfe von WolframAlpha.com (siehe Anhang) bereits bei Stichproben-Größen von 10 eine Sicherheit von 80% zu erzielen; auch die sogenannten Krebs-Cluster um Nuklearanlagen sind offenbar dermaßen nahe an guten Praktiken, dass auch Promovierte Derartiges veröffentlichen; angesichts der vollmundigen Versprechungen der Länder, dass durch die ominösen Rauchwarnmelder nebst jährlicher Schlafzimmer-Inspektion durch fragwürdige Personen ein Rückgang der entsprechenden Fallzahlen um 50% zu erwarten sei, wäre also die Hypothese zu prüfen, ob die Ärzte neuerdings Nikotin/Alkohol Abusende und Adipöse, die nicht vor Feuer, Rauch und Flammen gerettet werden konnten, häufiger als Selbst-Töter respektive unter unklaren Umständen Verstorbene klassifizieren als noch 1980).
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
Anhang: URL
https://www.wolframalpha.com/input/?i=s…