Qualitätsbericht

Den derzeit gültigen Qualitätsbericht Todesursachenstatistik.

Gründe:
1.
Der unter
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Gesundheitswesen/Todesursachen.pdf?__blob=publicationFile
veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik 2016 ist zumindest in Punkt 5.1 offenbar sehr veraltet, was besonders deswegen verwundert, weil das Beenden der Todesursachen-Ermittlung doch nicht 8 Monate dauern sollte.
2.
Bereits die Todesursachen-Daten für das Jahr 2015 habe ich erst im Januar 2017 gefunden (also 5 Monate nach dem vom Destatis genannten Termin).
3.
Der genannte Termin (Mitte August) wird auch für das Jahr 2016 bereits um klar mehr als einen Monaten überschritten (heute ist der 1. Oktober 2017).
4.
Die vom Land MV für das Jahr 2015 Zahlen für X0, X76 und Y26 scheinen mir ungewöhnlich zu sein, was man meines Wissens auch mit objektiven Verfahren beleuchten könnte (z. B. im Zusammenhang mit dem Tod des Pathologen Dr. Josef Kemnitz (Essen), dessen angebliche Betrüglichkeiten viel früher hätte auffallen müssen) (z. B. im Zusammenhang mit Stichproben in der Groß-Serien-Produktion (Philips Stichproben Plan) gibt es etwa Begriffe wie „Risiko erster/zweiter Art").

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2017
  • Frist
    3. November 2017
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den derzeit gült…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Qualitätsbericht [#24825]
Datum
1. Oktober 2017 20:43
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den derzeit gültigen Qualitätsbericht Todesursachenstatistik. Gründe: 1. Der unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Gesundheitswesen/Todesursachen.pdf?__blob=publicationFile veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik 2016 ist zumindest in Punkt 5.1 offenbar sehr veraltet, was besonders deswegen verwundert, weil das Beenden der Todesursachen-Ermittlung doch nicht 8 Monate dauern sollte. 2. Bereits die Todesursachen-Daten für das Jahr 2015 habe ich erst im Januar 2017 gefunden (also 5 Monate nach dem vom Destatis genannten Termin). 3. Der genannte Termin (Mitte August) wird auch für das Jahr 2016 bereits um klar mehr als einen Monaten überschritten (heute ist der 1. Oktober 2017). 4. Die vom Land MV für das Jahr 2015 Zahlen für X0, X76 und Y26 scheinen mir ungewöhnlich zu sein, was man meines Wissens auch mit objektiven Verfahren beleuchten könnte (z. B. im Zusammenhang mit dem Tod des Pathologen Dr. Josef Kemnitz (Essen), dessen angebliche Betrüglichkeiten viel früher hätte auffallen müssen) (z. B. im Zusammenhang mit Stichproben in der Groß-Serien-Produktion (Philips Stichproben Plan) gibt es etwa Begriffe wie „Risiko erster/zweiter Art"). Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Qualitätsbericht [#24825]
Datum
5. Oktober 2017 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. September 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30168 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, hier nochmal mit korrigiertem Datum: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: Eingangsbestätigung: Qualitätsbericht [#24825]
Datum
5. Oktober 2017 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, hier nochmal mit korrigiertem Datum: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Oktober 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30168 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben am 1. Oktober 2017 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Qualitätsbericht [#24825] (Az.: A-IR/1110100-IF30168)
Datum
19. Oktober 2017 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben am 1. Oktober 2017 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Sie baten um die Zusendung des derzeit gültigen Qualitätsberichts zur Todesursachenstatistik. Sie sind der Meinung, dass der unter https://www.destatis.de/DE/Publikatione… veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik 2016 zumindest in Punkt 5.1 sehr veraltet sei, was besonders deswegen verwundere, weil das Beenden der Todesursachen-Ermittlung Ihrer Ansicht nach nicht acht Monate dauern sollte. Sie führen aus, dass Sie die Todesursachen-Daten für das Jahr 2015 erst im Januar 2017 gefunden hätten. Weiterhin schreiben Sie, dass der genannte Termin (Mitte August) auch für das Jahr 2016 um mehr als einen Monat überschritten worden sei. Sie teilen mit, dass die vom Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2015 genannten Zahlen für X0, X76 und Y26 Ihnen ungewöhnlich zu sein scheinen. Sie sind der Ansicht, dass man dies auch mit objektiven Verfahren beleuchten könne. Zu Ihrem Anliegen nehmen wir wie folgt Stellung: Der unter https://www.destatis.de/DE/Publikatione… veröffentlichte Qualitätsbericht Todesursachenstatistik, erschienen am 17. Januar 2017, ist nach wie vor gültig. In ihm finden Sie allgemeine Informationen zu der Todesursachenstatistik, unter anderem darüber, dass es sich bei dieser Statistik um eine dezentrale Sekundärstatistik handelt. Sie finden zudem den Hinweis, bis wann die Landesergebnisse grundsätzlich von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt geliefert werden. Dabei kann es immer wieder vorkommen, dass es aufgrund - wie in diesem Fall - einer Umstellung der IT-Systeme zu Verzögerungen bei der Datenlieferung kommt. Aktuell liegen die Daten des Berichtsjahres 2015 vor. Die Daten des Berichtsjahres 2016 werden aufgrund der IT-Systemumstellung voraussichtlich erst im März 2018 veröffentlicht werden können. Ihre Sorge, dass die Zahlen für die genannten ICD-Positionen in Mecklenburg-Vorpommern zu hoch sind, teilen wir nicht: Sie liegen in jeder Hinsicht im Rahmen. Dies zeigt der Vergleich der altersstandardisierten Fälle je 100.000 Einwohner, die Sie auf der Seite www.gbe-bund.de abrufen können. Es ist zwar richtig, dass bei dem ICD-Code X76 Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Wert aufweist (0,3 Fälle je 100.000 Einwohner), andere Länder mit Werten von 0,2 und 0,1 Fällen je 100.000 Einwohner aber ein vergleichbares Niveau aufweisen. Entscheidend bei der Interpretation der Daten ist der Blick auf die absolute Anzahl, sie beträgt vier Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Diese geringe Fallzahl lässt keinen Schluss auf allgemeine Aussagen über Trends oder Ähnliches zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen