Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?

eine Auflistung der in Berlin existierenden Corona-Testzentren.
Dabei bitte ich um die Informationen ob und wann das jeweilige Corona-Testzentrum zuletzt überprüft und kontrolliert wurde, wie viele Mängel dabei gefunden wurden und ob das Testzentrum daraufhin behördlich geschlossen wurde.
Aufgeschreckt durch die aktuelle Berichterstattung bei Report Mainz lässt sich erkennen, dass viele Testzentren massive Qualitätsdefizite aufweisen und hier der Bürger vor unseriösen Angeboten geschützt werden muss (vgl. https://www.swr.de/report/-/id=233454/did=25409068/nid=233454/8oe7g2/index.html).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
23. April 2021 11:27
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der in Berlin existierenden Corona-Testzentren. Dabei bitte ich um die Informationen ob und wann das jeweilige Corona-Testzentrum zuletzt überprüft und kontrolliert wurde, wie viele Mängel dabei gefunden wurden und ob das Testzentrum daraufhin behördlich geschlossen wurde. Aufgeschreckt durch die aktuelle Berichterstattung bei Report Mainz lässt sich erkennen, dass viele Testzentren massive Qualitätsdefizite aufweisen und hier der Bürger vor unseriösen Angeboten geschützt werden muss (vgl. https://www.swr.de/report/-/id=233454/did=25409068/nid=233454/8oe7g2/index.html).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
26. Mai 2021 10:41
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
12. Juni 2021 17:24
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
21. Juni 2021 10:04
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
29. Juni 2021 10:26
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
19. Juli 2021 22:10
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ [#219060]
Datum
28. Juli 2021 12:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219060/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher gar keine Reaktion seitens der Behörde auf diese Anfrage passiert ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219060.pdf Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. August 2021 12:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes betreffend die „Vergabe der Inte…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
12. August 2021 13:46
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes betreffend die „Vergabe der Internetseite www.test-to-go.Berlin.de“ Sehr Antragsteller/in auf der Plattform „frag-den-staat.de“ stellten Sie am 23. April 2021 folgenden Antrag an die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „eine Auflistung der in Berlin existierenden Corona-Testzentren. Dabei bitte ich um die Informationen ob und wann das jeweilige Corona-Testzentrum zuletzt überprüft und kontrolliert wurde, wie viele Mängel dabei gefunden wurden und ob das Testzentrum daraufhin behördlich geschlossen wurde. Aufgeschreckt durch die aktuelle Berichterstattung bei Report Mainz lässt sich erkennen, dass viele Testzentren massive Qualitätsdefizite aufweisen und hier der Bürger vor unseriösen Angeboten geschützt werden muss (vgl. https://www.swr.de/report/-/id=233454/d…)." I. Dem Antrag kann teilweise entsprochen werden. Im Übrigen wird er abgelehnt. II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Ein Anspruch nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) auf Aktenauskunft und Aktensicht besteht bezüglich der von Ihnen begehrten Akten nicht. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG-Berlin hat jeder Mensch gegenüber öffentlichen Behörden des Landes Berlin nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Akten nach § 3 Absatz 2 IFG-Berlin sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Auskunft kann nur über tatsächlich vorhandene Akten erteilt werden. In Berlin gibt es derzeit ca. 1300 zertifizierte Testzentren. Eine aktuelle Auflistung der Testzentren und zugehöriger Adress- und Kontaktdaten findet sich auf Test-To-Go Berlin. Die Testzentren in Berlin werden kontrolliert, (siehe beispielhaft die Pressemitteilung vom 2. Juni 2021 unter https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1091201.php) und gegebenenfalls geschlossen. Über den jeweiligen Stand eventueller Ermittlungen kann keine Auskunft erteilt werden. Zu II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit Pflege und Gleichstellung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank dafür, dass Sie mir doch noch eine Antwort übersendet haben. Hiermit l…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
12. August 2021 14:12
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank dafür, dass Sie mir doch noch eine Antwort übersendet haben. Hiermit lege ich gegen den Bescheid Widerspruch ein. Zu Ihrem Bescheid habe ich ein paar Nachfragen, ist es richtig, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Ihren Aussagen nach keine Akten / schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten darüber haben welche Teststellen aktuell existieren, welche bereits geprüft und geschlossen wurden? Außerdem ist nicht hinreichend belegt weshalb eine Mitteilung über bereits geprüfte oder geschlossene Teststellen nicht veröffentlicht werden kann. Leider scheinen die Informationen auf der vermutlich von Ihnen gemeinten Webseite? https://test-to-go.berlin/ nicht aktuell oder vollständig. Beispielsweise fehlen zu den Teststationen "AbrazDream-Mobile-Teststation" und "CST-MAT" die Adressdaten, die laut Ihrem Bescheid auf der Webseite zu finden sein sollen. Ich bitte weiterhin um Herausgabe der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
3. Oktober 2021 17:26
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 131 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12. August Widerspruch eingelegt und leider bisher nichts von Ihnen ge…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren? [#219060]
Datum
12. Oktober 2021 17:37
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12. August Widerspruch eingelegt und leider bisher nichts von Ihnen gehört. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) Sehr Antragsteller/in
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822)
Datum
12. November 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass meine Bemühungen letztlich offenbar nicht erfolgreich waren. Die angefragte Stelle hat Ihnen zwar auf Ihren IFG-Antrag vom 23. April 2021 - auch aufgrund meiner Initiative - schließlich am 12. August 2021 einen Bescheid erteilt. Allerdings hat sie trotz zweifacher Erinnerung Ihrerseits (am 3. und 12. Oktober 2021) und trotz dreifacher Kontaktaufnahme meinerseits (am 7. und 8. September sowie am 7. Oktober 2021) noch immer keine Sachentscheidung über Ihren Widerspruch vom 12. August 2021 getroffen. Da unsere Behörde nach dem IFG über keine Anordnungs- oder Sanktionsbefugnisse verfügt, bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihres Bescheidungsanspruchs nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht Berlin, bei dem Sie die sog. Untätigkeitsklage gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, erheben können (vgl. § 75 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Ich bedauere, dass wir in dieser Sache keine abschließende Verwaltungsentscheidung über Ihren IFG-Antrag erreichen konnten, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060] Sehr geeh…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060]
Datum
10. Februar 2022 19:40
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 261 Tage überschritten. Ich habe am 12. August Widerspruch eingelegt und leider bisher nichts von Ihnen gehört. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219060/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060] Sehr geeh…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060]
Datum
16. März 2022 19:39
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 295 Tage überschritten. Ich habe am 12. August Widerspruch eingelegt und leider bisher nichts von Ihnen gehört. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060] Sehr geeh…
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Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail an uns vom 28. Juli 2021, meine E-Mail an Sie vom 3. August 2021 (Az. 525.822) [#219060]
Datum
13. August 2022 15:51
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualitätsmängel in Berliner Corona-Testzentren?“ vom 23.04.2021 (#219060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 445 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>