Qualitätsmängel in Neuköllner Corona-Testzentren

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

eine Auflistung der in Neukölln existierenden Corona-Testzentren.
Dabei bitte ich um die Informationen ob und wann das jeweilige Corona-Testzentrum zuletzt überprüft und kontrolliert wurde, wie viele Mängel dabei gefunden wurden und ob das Testzentrum daraufhin behördlich geschlossen wurde.
Aufgeschreckt durch die aktuelle Berichterstattung bei Report Mainz lässt sich erkennen, dass viele Testzentren massive Qualitätsdefizite aufweisen und hier der Bürger vor unseriösen Angeboten geschützt werden muss (vgl. https://www.swr.de/report/-/id=233454/did=25409068/nid=233454/8oe7g2/index.html).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsmängel in Neuköllner Corona-Testzentren [#219041]
Datum
23. April 2021 01:36
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der in Neukölln existierenden Corona-Testzentren. Dabei bitte ich um die Informationen ob und wann das jeweilige Corona-Testzentrum zuletzt überprüft und kontrolliert wurde, wie viele Mängel dabei gefunden wurden und ob das Testzentrum daraufhin behördlich geschlossen wurde. Aufgeschreckt durch die aktuelle Berichterstattung bei Report Mainz lässt sich erkennen, dass viele Testzentren massive Qualitätsdefizite aufweisen und hier der Bürger vor unseriösen Angeboten geschützt werden muss (vgl. https://www.swr.de/report/-/id=233454/did=25409068/nid=233454/8oe7g2/index.html).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219041/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr Antragsteller/in wir müssen Ihnen mitteilen, dass die Betreuung der Corona-Testzentren der Senatsverwaltung …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Qualitätsmängel in Neuköllner Corona-Testzentren [#219041]
Datum
23. April 2021 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir müssen Ihnen mitteilen, dass die Betreuung der Corona-Testzentren der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung obliegt. Bitte senden Sie Ihre Nachricht an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen