Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Qualitätsprüfung der Pflegeheime - Fall in Emmendingen

Ein Pflegeheim in Emmendingen (Baden-Württemberg) ist im vergangenen November wohl durch ihre Qualitätsprüfung gefallen. Bitte senden sie mir alle Qualitätsberichte für alle Pflegeheime in Emmendingen (Baden-Württemberg) zu. Sollten auf mich Kosten zukommen, wegen dieser Anfrage, bitte ich Sie mich vorab darüber zu informieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Pflegeheim in E…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualitätsprüfung der Pflegeheime - Fall in Emmendingen [#172440]
Datum
19. Dezember 2019 14:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Pflegeheim in Emmendingen (Baden-Württemberg) ist im vergangenen November wohl durch ihre Qualitätsprüfung gefallen. Bitte senden sie mir alle Qualitätsberichte für alle Pflegeheime in Emmendingen (Baden-Württemberg) zu. Sollten auf mich Kosten zukommen, wegen dieser Anfrage, bitte ich Sie mich vorab darüber zu informieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172440
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Qualitätsprüfung der Pflegeheime - Fall in Emmendingen [#172440]
Datum
20. Dezember 2019 08:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 115 Absatz 1a SGB XI sind die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet,…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag: Qualitätsprüfung der Pflegeheime - Fall in Emmendingen [#172440]
Datum
7. Januar 2020 06:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 115 Absatz 1a SGB XI sind die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen. Die von Ihnen angefragten Informationen über die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Emmendingen sind auf den entsprechenden Informationsportalen der Pflegekassen (z.B. AOK Pflegenavigator <https://www.pflege-navigator.de/> , vdek Pflegelotse <https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx> oder BKK Pflegefinder <https://www.bkk-pflegefinder.de/> ) öffentlich zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.