Qualitätssicherung im Krankenhausbereich

Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung.
Soweit ich weiß, sind diese leider nicht öffentlich einsehbar. Deshalb bitte ich um die QS-Daten aller Krankenhäuser der letzten 7 Jahre.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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Julius Beckers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine entscheidend…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Julius Beckers
Betreff
Qualitätssicherung im Krankenhausbereich [#241947]
Datum
26. Februar 2022 08:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung. Soweit ich weiß, sind diese leider nicht öffentlich einsehbar. Deshalb bitte ich um die QS-Daten aller Krankenhäuser der letzten 7 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julius Beckers Anfragenr: 241947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241947/ Postanschrift Julius Beckers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Beckers
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beckers, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Qualitätssicherung im Krankenhausbereich [#241947]
Datum
1. März 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beckers, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beckers, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Julius Beckers Qualitätssicherung im Krankenhausbereich [#241947]
Datum
16. März 2022 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Beckers, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Gesetzgeber hat mit Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§§ 135 ff. SGB V) insbesondere für den vertragsärztlichen und den stationären Bereich die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um eine wirkungsvolle Qualitätsentwicklung in der medizinischen Versorgung zu fördern. Mit den gesetzlichen Regelungen wird jedoch nur der Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem die Krankenkassen, die Krankenhäuser sowie die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und auch die Patientenverbände vertreten sind, Qualitätssicherungsverfahren einzuführen hat. Er hat die konkreten verpflichtenden Maßnahmen sowie die qualitativen Anforderungen zu bestimmen. Der G-BA wird wissenschaftlich und methodisch unterstützt durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Dieses entwickelt u. a. die Kriterien, mit denen die Qualität der Versorgung prozess- und ergebnisorientiert gemessen werden kann. Seit 2015 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jährlich - anhand von Vorgaben des G-BA - einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Neben Informationen zu Struktur- und Leistungsdaten des jeweiligen Krankenhauses sind auch die Ergebnisse aus den Qualitätssicherungsverfahren des G-BA (§§ 136 ff. SGB V) publiziert. Die Informationen der Qualitätsberichte sind auf den jeweiligen Internetseiten der Krankenhäuser oder über sogenannte Kliniksuchmaschinen abrufbar. Die Krankenkassen und ihre Verbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Patientenorganisationen bieten solche Kliniksuchmaschinen auf ihren Internetseiten an. Auf der Internetseite des G-BA finden Sie einige ausgewählte Links, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte: https://www.g-ba.de/themen/qualitaets.... Mit freundlichen Grüßen