Qualitätssicherung von Testzentren bei Sars-CoV2 Tests

gern würde ich erfahren, wie Sie sicherstellen und in welchen Zeitabständen, dass die Testzentren die Qualitätsstandards bei der Durchführung von Sers-CoV2 Tests einhalten.

-Erfolgen regelmäßige Kontrollen und wenn ja, durch wen und wie oft? Wer ist dafür Zuständig?
-wie wird die Güte der Testungen kontrolliert?
-wie kann ich als Verbraucherin sicherstellen und einsehen, dass das Testzentrum die Qualität der Tests sicherstellt?

Beispielsweise dürfen die Tests nur bei Raumtemperatur gelagert werden, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird. Bei Testzentren in Zelten bezweifle ich, dass die dafür vorhandenen Bedingungen genügen und daher wüsste ich gern, was Sie zur Einhaltung der Qualitätsstandards an Maßnahmen implementiert haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
Alex Hagedorn
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gern würde ich …
An Stadt Leipzig - Gesundheitsamt Details
Von
Alex Hagedorn
Betreff
Qualitätssicherung von Testzentren bei Sars-CoV2 Tests [#231748]
Datum
26. Oktober 2021 10:27
An
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gern würde ich erfahren, wie Sie sicherstellen und in welchen Zeitabständen, dass die Testzentren die Qualitätsstandards bei der Durchführung von Sers-CoV2 Tests einhalten. -Erfolgen regelmäßige Kontrollen und wenn ja, durch wen und wie oft? Wer ist dafür Zuständig? -wie wird die Güte der Testungen kontrolliert? -wie kann ich als Verbraucherin sicherstellen und einsehen, dass das Testzentrum die Qualität der Tests sicherstellt? Beispielsweise dürfen die Tests nur bei Raumtemperatur gelagert werden, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird. Bei Testzentren in Zelten bezweifle ich, dass die dafür vorhandenen Bedingungen genügen und daher wüsste ich gern, was Sie zur Einhaltung der Qualitätsstandards an Maßnahmen implementiert haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alex Hagedorn Anfragenr: 231748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231748/ Postanschrift Alex Hagedorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alex Hagedorn

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Hagedorn, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und möchte Ihnen folgende Rückmeldung geben: Das …
Von
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Betreff
Qualitätssicherung von Testzentren bei Sars-CoV2 Tests [#231748]
Datum
5. November 2021 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hagedorn, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und möchte Ihnen folgende Rückmeldung geben: Das Gesundheitsamt kontrolliert die Teststellen im Einzelfall, soweit Beschwerden vorliegen. Weiterhin verpflichten sich die Teststellen, anhängende Mindestanforderungen zu erfüllen, die in ganz Sachsen gelten. Diese sind als Maßstab für die Qualitätssicherung anzusehen und auch für Verbraucher einsehbar. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente