Quantitative Umfrage von Eltern aus Oktober 2021 (durch die USK) sowie Vereinbarung nach § 14 JuSchG und Entwurf hierzu
- Die quantitative Umfrage von Eltern aus dem Oktober 2021, wie beschrieben hier: https://usk.de/neues-jugendschutzgesetz-usk-setzt-neue-regeln-um/
insb. sämtliche Fragen sowie die vollständige Auswertung/das vollständige Ergebnis.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Umfrage, jedenfalls bei der Geschäftsstelle der Jugend- und Familienministerkonferenz, als Grundlage für die Vereinbarung nach §14 Abs. 2a JuSchG ebenfalls vorliegt.
- Interne Vermerke/Berichte/Protokolle o.Ä., bzgl. der Interpretation/Auslegung/Konsequenzen aus dieser Umfrage.
- Den Entwurf der Vereinbarung zu Zusatzinformationen für Spielprogramme gemäß § 14 Abs. 2a JuSchG zwischen der federführenden Obersten Landesjugendbehörde und dem die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle tragenden Wirtschaftsverband game–Verband der deutschen Games-Branche e.V. für die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) zur Durchführung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes bei Spieleinhalten, welcher in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 12./13. Mai 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde (vgl. TOP 8.1 Ziff. 3 im Protokoll JFMK).
- Die abschließende Vereinbarung mit dem die USK tragenden Wirtschaftsverband (ebd.).
Antwort verspätet
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Datum15. Februar 2024
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19. März 2024
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