Quarantäne für Reise Rückkehrer, die Corona schon hatten

ich hätte eine Frage bezüglich der Quarantäne-Regelungen. Ich bin seit Anfang Mai in Ägypten bei meiner Familie zu Besuch. Nach einer Woche habe ich positiv auf Corona getestet und jetzt bin ich negativ. Am Freitag fliege ich nach Bayreuth zurück und wollte wissen, ob ich erforderlich 5 Tage in Quarantäne bleiben muss, die am letzten Tag mit einem negativen Test abgebrochen werden kann, oder weil ich schon Corona hatte, muss ich keine Quarantäne mehr machen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Esraa Rabie
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte eine…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
Esraa Rabie
Betreff
Quarantäne für Reise Rückkehrer, die Corona schon hatten [#221100]
Datum
26. Mai 2021 21:56
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte eine Frage bezüglich der Quarantäne-Regelungen. Ich bin seit Anfang Mai in Ägypten bei meiner Familie zu Besuch. Nach einer Woche habe ich positiv auf Corona getestet und jetzt bin ich negativ. Am Freitag fliege ich nach Bayreuth zurück und wollte wissen, ob ich erforderlich 5 Tage in Quarantäne bleiben muss, die am letzten Tag mit einem negativen Test abgebrochen werden kann, oder weil ich schon Corona hatte, muss ich keine Quarantäne mehr machen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Esraa Rabie Anfragenr: 221100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221100/ Postanschrift Esraa Rabie << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Esraa Rabie

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