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Quarantäne nach Einreise aus Iran mit Visum zur Arbeitsaufnahme ab 1. 1. 2021

Frau N. E.-S. kommt am 18. 12. am Flughafen Frankfurt an, um am 1. 1. ihre Tätigkeit
im Kindergarten und darnach die PIA- Praxis orientierte Ausbildung an der Berufsfachschule und parallel in einer Kita - zu beginnen. Es liegt eine Arbeitserlaubnis und Aus- bzw. Einreisegenehmigung vor. Sie wird die ges. Auflage, auch von der EKMA als Arbeitgeber gefordert, 10 Tage in Quarantäne zu gehen, unbedingt einhalten. Ihre Arbeit beginnt am 1. Januar, aber sie kann erst am 30. ihr gemietetes Zimmer beziehen. Ist es möglich, dass Frau E.-S. ihre Quarantäne-Zeit vorher in einem anderen Bundesland, z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen nimmt, wo ihr auch Essen bereit gestellt wird? Sie kann ja nicht mit einem Koffer voll Lebensmittel aus dem Orient anreisen. Frau E. ist sehr korrekt und geht kein Risiko ein.
Ich bedanke mich für die verbindliche Information.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau N. E.-S. kom…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quarantäne nach Einreise aus Iran mit Visum zur Arbeitsaufnahme ab 1. 1. 2021 [#205419]
Datum
10. Dezember 2020 14:47
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau N. E.-S. kommt am 18. 12. am Flughafen Frankfurt an, um am 1. 1. ihre Tätigkeit im Kindergarten und darnach die PIA- Praxis orientierte Ausbildung an der Berufsfachschule und parallel in einer Kita - zu beginnen. Es liegt eine Arbeitserlaubnis und Aus- bzw. Einreisegenehmigung vor. Sie wird die ges. Auflage, auch von der EKMA als Arbeitgeber gefordert, 10 Tage in Quarantäne zu gehen, unbedingt einhalten. Ihre Arbeit beginnt am 1. Januar, aber sie kann erst am 30. ihr gemietetes Zimmer beziehen. Ist es möglich, dass Frau E.-S. ihre Quarantäne-Zeit vorher in einem anderen Bundesland, z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen nimmt, wo ihr auch Essen bereit gestellt wird? Sie kann ja nicht mit einem Koffer voll Lebensmittel aus dem Orient anreisen. Frau E. ist sehr korrekt und geht kein Risiko ein. Ich bedanke mich für die verbindliche Information.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205419/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Guten Tag, leider sind wir für Ihre Anfrage nicht zuständig. In Mannheim ist nicht das Gesundheitsamt, sondern de…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Quarantäne nach Einreise aus Iran mit Visum zur Arbeitsaufnahme ab 1. 1. 2021 [#205419]
Datum
10. Dezember 2020 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, leider sind wir für Ihre Anfrage nicht zuständig. In Mannheim ist nicht das Gesundheitsamt, sondern der Fachbereich Sicherheit und Ordnung für Einreisende/Reiserückkehrende zuständig, für alle Fragen zum Thema Corona-Verordnungen wenden Sie sich an <<E-Mail-Adresse>>. Freundliche Grüße,
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