Quarantäne nach Einreise aus Iran mit Visum zur Arbeitsaufnahme ab 1. 1. 2021
Frau N. E.-S. kommt am 18. 12. am Flughafen Frankfurt an, um am 1. 1. ihre Tätigkeit
im Kindergarten und darnach die PIA- Praxis orientierte Ausbildung an der Berufsfachschule und parallel in einer Kita - zu beginnen. Es liegt eine Arbeitserlaubnis und Aus- bzw. Einreisegenehmigung vor. Sie wird die ges. Auflage, auch von der EKMA als Arbeitgeber gefordert, 10 Tage in Quarantäne zu gehen, unbedingt einhalten. Ihre Arbeit beginnt am 1. Januar, aber sie kann erst am 30. ihr gemietetes Zimmer beziehen. Ist es möglich, dass Frau E.-S. ihre Quarantäne-Zeit vorher in einem anderen Bundesland, z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen nimmt, wo ihr auch Essen bereit gestellt wird? Sie kann ja nicht mit einem Koffer voll Lebensmittel aus dem Orient anreisen. Frau E. ist sehr korrekt und geht kein Risiko ein.
Ich bedanke mich für die verbindliche Information.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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