Quarantänefälle in Hamburg

eine Statistik / verläßliche Zahlen zu den Quarantänefällen und deren Verläufen in Hamburg : z.B. wieviele Quarantäneanordnungen wurden ausgesprochen ? wie viele Personen sind während der Quarantänezeit erkrankt ? wie hoch war die Quote der Erreichbarkeit bei der telefonischen Betreuung ? wieviele Personen haben sich nicht an die Quarantäneanordnung gehalten bzw. dagegen widersprochen ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Cordula Jacob
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Cordula Jacob
Betreff
Quarantänefälle in Hamburg [#224083]
Datum
28. Juni 2021 21:06
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
eine Statistik / verläßliche Zahlen zu den Quarantänefällen und deren Verläufen in Hamburg : z.B. wieviele Quarantäneanordnungen wurden ausgesprochen ? wie viele Personen sind während der Quarantänezeit erkrankt ? wie hoch war die Quote der Erreichbarkeit bei der telefonischen Betreuung ? wieviele Personen haben sich nicht an die Quarantäneanordnung gehalten bzw. dagegen widersprochen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cordula Jacob Anfragenr: 224083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224083/ Postanschrift Cordula Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cordula Jacob

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrte Frau Jacob, Ihrer Bitte nach Auskunft zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hmb…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Quarantänefälle in Hamburg [#224083]
Datum
28. Juli 2021 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Jacob, Ihrer Bitte nach Auskunft zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) kann durch die Sozialbehörde leider nicht entsprochen werden. Der Grund dafür besteht darin, dass die erbetenen Parameter seitens der Sozialbehörde nicht regelhaft statistisch erhoben werden und daher der Behörde im Sinne eines archivierbaren Vorganges nicht vorliegen. Aktuelle Nachfragen beispielsweise zu Quarantäneanordnungen und -brechern etc. müssten zur Beantwortung aus dem Datenbestand des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Ebene der bezirklichen Gesundheitsämter entnommen bzw. eigens statistisch erhoben werden. Gemäß § 11 Abs. 2 HmbTG hat die angerufene Stelle, sofern sie selbst nicht auskunftsfähig und -pflichtig ist, gegenüber der Fragestellerin eine Beratunsfunktion auch dahingehend wahrzunehmen, als dass die Benennung der tatsächlich auskunftsfähigen Stelle erfolgen soll. Sie werden daher in dieser Angelegenheit an das Bezirksamt Altona verwiesen. Bitte beachten Sie, dass es im Zusammenhang mit der Informationsermittlung durch die auskunftspflichtige Stelle zu Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO, siehe g45.qxd (hamburg.de)) kommen kann, sofern Sie einer gebührenpflichtigen Erhebung im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vorab schriftlich zustimmen. Die Sozialbehörde hat sich zu Ihren Fragen in Teilen bereits in Anfragen aus dem parlamentarischen Raum geäußert. Es handelt sich dabei um die Drucksachen 22-1266/22-1471/22-2190/22-2931 und 22-2190. Diese finden Sie im Übrigen auch in der parlamentarischen Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft. Mit freundlichen Grüßen,