Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besteht die Quarantänepflicht bei Einreise aus Österreich (Risikogebiet) um Familie zu besuchen wenn man einen Nachweis bestehender Antikörper und Immunität hat?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs.
<< Adresse entfernt >> Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs.
<< Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs.
<< Adresse entfernt >> VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs.
<< Adresse entfernt >> Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs.
<< Adresse entfernt >> Satz
<< Adresse entfernt >> IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 210535
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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