Quarantäneregelungen im "Spezialfall Tönnies"

- Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Corona- und Quarantänemaßnahmen geltend für "Spezialfälle", wie beispielsweise Tönnies.
- Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Erklärung von Tönnies zu einem "Spezialfall".
- alle Dokumente aus denen hervorgeht welche Unternehmen vom Gesundheitsministerium als "Spezialfall" geführt werden.
- alle Dokumente aus denen hervorgeht, welcher Mehraufwand und welche Kosten für die gesonderte Betreuung des "Sonderfall Tönnies" entstanden ist.

Erläuterung: Einem Bericht des WDR vom 20.2. (abrufbar unter https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-toennies-corona-regeln100.html
) ist zu entnehmen, dass Tönnies vom Kreisgesundheitsamt Gütersloh in Absprache mit dem Gesundheitsministerium NRW als Spezialfall mit gesonderten Quarantäneregeln behandelt wurde.

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  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quarantäneregelungen im "Spezialfall Tönnies" [#241420]
Datum
20. Februar 2022 13:44
An
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Corona- und Quarantänemaßnahmen geltend für "Spezialfälle", wie beispielsweise Tönnies. - Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Erklärung von Tönnies zu einem "Spezialfall". - alle Dokumente aus denen hervorgeht welche Unternehmen vom Gesundheitsministerium als "Spezialfall" geführt werden. - alle Dokumente aus denen hervorgeht, welcher Mehraufwand und welche Kosten für die gesonderte Betreuung des "Sonderfall Tönnies" entstanden ist. Erläuterung: Einem Bericht des WDR vom 20.2. (abrufbar unter https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-toennies-corona-regeln100.html ) ist zu entnehmen, dass Tönnies vom Kreisgesundheitsamt Gütersloh in Absprache mit dem Gesundheitsministerium NRW als Spezialfall mit gesonderten Quarantäneregeln behandelt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241420/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform Frag den Staat habe ich am 20.02.22 als E-Mail erhalten. Da…
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Quarantäneregelungen im "Spezialfall Tönnies" [#241420]
Datum
22. März 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
13,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform Frag den Staat habe ich am 20.02.22 als E-Mail erhalten. Darin bitten Sie auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes um die Übermittlung folgender Informationen: "- Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Corona- und Quarantänemaßnahmen geltend für "Spezialfälle", wie beispielsweise Tönnies. - Anweisungen, interne Kommunikation, Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, Beschlüsse, Regelungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der Erklärung von Tönnies zu einem "Spezialfall". - alle Dokumente aus denen hervorgeht welche Unternehmen vom Gesundheitsministerium als "Spezialfall" geführt werden. - alle Dokumente aus denen hervorgeht, welcher Mehraufwand und welche Kosten für die gesonderte Betreuung des "Sonderfall Tönnies" entstanden ist. Erläuterung: Einem Bericht des WDR vom 20.2. (abrufbar unter https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-toennies-corona-regeln100.html ) ist zu entnehmen, dass Tönnies vom Kreisgesundheitsamt Gütersloh in Absprache mit dem Gesundheitsministerium NRW als Spezialfall mit gesonderten Quarantäneregeln behandelt wurde." Informationen zu den Spiegelstrichen 1-4 liegen dem Kreis Gütersloh nicht vor. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass sich der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch nur auf tatsächlich bei der angefragten Stelle vorhandene amtliche Informationen erstreckt. Die von Ihnen erbetenen Dokumente und Anweisungen setzen voraus, dass es beim Kreis Gütersloh gesonderte Corona- und Quarantänemaßnahmen für "Spezialfälle" gegeben hat. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Umsetzung der Quarantäneregelungen, die durch die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW festgelegt werden, erfolgt im Kreis Gütersloh den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Hinsichtlich des von Ihnen angeführten Artikels https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-toennies-corona-regeln100.html möchte ich Sie zum einen auf die klarstellende Pressemitteilung des MAGS vom 21.02.2022 hinweisen, die Sie unter https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-zu-test-und-quarantaeneregelungen-der-fleischindustrie einsehen können. Zum anderen können Sie weitere Informationen unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6493.pdf abrufen. Mit freundlichen Grüßen