Quell- und Zielverkehr / Gemeinde Oberkotzau

ich wurde von Landesbaudirektion Bayern an Sie verwiesen.

bei meiner Frage handelt es sich um den Bereich der Gemeinde Oberkotzau.
Insbesondere bei den Zählerstellennummern: 57379552, 57379701, 57379711, 57379551, 57379712, 57379710, 57379705, 57379715

1. Bitte senden Sie mir Informationen darüber, ob und wie der Quell- und Zielverkehr insbesondere der Schwerlastverkehr durch Ortsansässige Speditionen berechnet wurde.

Ist der Wert möglicherweise sogar aufgrund von Befragungen der Speditionen (fakten basiert entstanden).

2. Können Sie ausschließen, dass ein LKW, der von "K HO 40" nach Oberkotzau einfährt um bei der Spedition in der Kautendorfer Straße zu entladen
und gleichzeitig ein LKW, der am Salleschlößchen Losfährt um über die ST2177 auf kürzestem weg zur B15 zu gelangen, als durchfahrt von einem einzigen LKW durch Oberkotzau gerechnet wird?

3. Desweiteren würde mich interessieren wie diese Verkehrsströme mögliche Änderungen durch die geplante Ortsumgehung erfahren. (Die Speditionen werden ja vermutlich weiter angefahren)

4. Analog dazu interessiere ich mich für die durch die Umgehung Rehau ( B289-G030-BY-T03-BY ) zu erwartenden Verschiebungen des Schwerlastverkehrs.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wurde von Lan…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quell- und Zielverkehr / Gemeinde Oberkotzau [#193826]
Datum
30. Juli 2020 12:28
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wurde von Landesbaudirektion Bayern an Sie verwiesen. bei meiner Frage handelt es sich um den Bereich der Gemeinde Oberkotzau. Insbesondere bei den Zählerstellennummern: 57379552, 57379701, 57379711, 57379551, 57379712, 57379710, 57379705, 57379715 1. Bitte senden Sie mir Informationen darüber, ob und wie der Quell- und Zielverkehr insbesondere der Schwerlastverkehr durch Ortsansässige Speditionen berechnet wurde. Ist der Wert möglicherweise sogar aufgrund von Befragungen der Speditionen (fakten basiert entstanden). 2. Können Sie ausschließen, dass ein LKW, der von "K HO 40" nach Oberkotzau einfährt um bei der Spedition in der Kautendorfer Straße zu entladen und gleichzeitig ein LKW, der am Salleschlößchen Losfährt um über die ST2177 auf kürzestem weg zur B15 zu gelangen, als durchfahrt von einem einzigen LKW durch Oberkotzau gerechnet wird? 3. Desweiteren würde mich interessieren wie diese Verkehrsströme mögliche Änderungen durch die geplante Ortsumgehung erfahren. (Die Speditionen werden ja vermutlich weiter angefahren) 4. Analog dazu interessiere ich mich für die durch die Umgehung Rehau ( B289-G030-BY-T03-BY ) zu erwartenden Verschiebungen des Schwerlastverkehrs.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193826/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr Siehe gescannter Brief
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Via
Briefpost
Betreff
Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr
Datum
14. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
750,4 KB
Siehe gescannter Brief
<< Anfragesteller:in >>
AW: Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr [#193826] Sehr geeh…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr [#193826]
Datum
18. August 2020 21:09
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die Beantwortung des 4. Punktes meiner Anfrage. Gerne kann ich Ihnen ggf. auch kurze einzelne Anfragen zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Straße stellen falls der Aufwand der datentechnischen Aufbereitung ansonsten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht oder Gebühren fällig werden sollten. Zurück zur meiner Anfrage: Da es Konsens sein dürfte, dass Sie dem "Gebot" folgen möchten die angefragten Daten ggf. aufzubereiten solange die datentechnische Aufbereitung nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, würde ich mich freuen, die angefragten Informationen soweit verfügbar zusammenstellen und als PDF zuzusenden. Alternativ können Sie mir die genauen Stellen nennen bei der ich diese Online einsehen kann. Die Planung beruht auf einem Verkehrsgutachten, dass während der Planungsphase angefertigt wurde. Es wäre ein guter Schritt dieses Gutachten zuzusenden oder einen Link zur Verfügung zu stellen und die Entwürfe und Planspiele grob zu erläutern, dass es Bürger auch verstehen. Bei der Durchsicht der Messpunkte die ich zwischenzeitlich gefunden habe ist aufgefallen, dass im nördlichen Teil von Oberkotzau (Nördlich der Einmündung Goethestraße ein Messpunkt fehlt um eine klare Aussage über genau eben den Quell-und Zielverkehr und die angefahrenen Ziele in dem Bereich zu ermöglichen. Südlich der Frankenbrücke scheinen die Verkehrszahlen so gering zu sein, dass das LFU keine Berechnungen zur Lärmausbreitung macht. (unterhalb 8200 KFZ?) https://www.baysis.bayern.de/webgis/synserver?project=webgis&stateID=fa0e039c-be22-47d1-92ed-d8c752b1d9cd&client=html Gerne möchte ich Ihnen als Motivation noch folgende Petition ans Herz legen, welche motivierte Bürger ins Leben gerufen haben, um eine Basisdemokratische Entscheidung bei den betroffenen Menschen der Marktgemeinde Oberkotzau doch noch zu ermöglichen. Leider verlieren alle Seiten bei einem Weiter so bei diesem Projekt. openpetition.de/!rsktl Ich möchte Ihnen auf diesem Weg auch versichern, dass keiner die Neutralität Ihrer Arbeit und der Ihrer Kollegen anzweifelt, jedoch haben Sie sicher Verständnis dafür, dass betroffene Bürger sich bei einem Projekt, dass auf so viele Jahre alte Planungen beruht nicht auf die (fehlenden) Informationen Ihrer Volksvertreter verlassen möchten. Des weiteren sind sehr viele Neubürger und Wahlberechtigte hinzugekommen und viele der älteren Generation, die diesen Bau befürworten aufgrund eines natürlichen Generationenwechsels nicht mehr in der Lage sind das Thema zu beurteilen. Sie wissen ja auch, dass sich die Grundlagen für eine solche Planung in dieser Zeit auch stark zugunsten der Natur verschoben haben wovon der Bau rechtlich nicht beeinflusst wird weil der Beschluss bereits gefasst wurde. Im Übrigen besteht sicherlich Konsens, dass nur weil es rechtlich möglich ist, nicht automatisch was gebaut werden, Menschen enteignet, biodynamisch bewirtschafteter Boden versiegelt und ein wichtiges Naherhohlungsgebiet zerstört werden muss. Die Informationsbeschaffung für die Bürger im Ort gestaltet sich auf jeden Fall außerordentlich schwierig. Um Papier zu sparen bitte ich Sie nochmal das Antwortschreiben in digitaler form an mich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193826/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr [#193826] Sehr geeh…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Staatsstraße 2177 - Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau hier Fragen Quell- und Ziehlverkehr [#193826]
Datum
11. September 2020 09:29
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Quell- und Zielverkehr / Gemeinde Oberkotzau“ vom 30.07.2020 (#193826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193826/