Quellcode, Dokumentation und Architekturdiagramme für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin

den Quellcode, Dokumentation und Architekturdiagramme für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Hansi Mueller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Hansi Mueller
Betreff
Quellcode, Dokumentation und Architekturdiagramme für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin [#205552]
Datum
12. Dezember 2020 10:15
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Quellcode, Dokumentation und Architekturdiagramme für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hansi Mueller Anfragenr: 205552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205552/
Mit freundlichen Grüßen Hansi Mueller

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mueller, die Herausgabe des Quellendes, der Dokumentationen und/oder Architekturdiagramme kön…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Re: Quellcode, Dokumentation und Architekturdiagramme für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin [#205552]
Datum
11. Januar 2021 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mueller, die Herausgabe des Quellendes, der Dokumentationen und/oder Architekturdiagramme können nicht erfolgen. Grund dafür ist, das der Quellcode nebst jegliche Dokumentationen Eigentum der Senatsverwaltung für Justiz sind. Eine Offenlegung der Daten ist nicht vorgesehen. Es obliegt rechtlich dem Urheberrechtsinhaber über die Veröffentlichung jeglicher Bestanteile des FTS zu entscheiden. Dieses fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetzt des Landes Berlin, sondern grundsätzlich unter das Urheberrecht. Einer Akteneinsicht zu dem Verfahren kann Ihnen auch nicht gewährt werden. Auf Grund des Datenschutzes und der Informationssicherheit in diesem Verfahren sind durch die Senatsverwaltung für Justiz jegliche technischen und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um den Schutz der enthaltenen Daten und des Systems sicher zu stellen. Da Daten von den Strafverfolgungsbehörden eingeliefert werden ist ein Zugang zu den Akten oder Daten nicht statthaft, da diese die ordnungsmäßige Aufgabenerfüllung beeinträchtigen und Daten von Dritten gefährdet sein könnten. Sowohl die Vorgaben des Datenschutzes als auch die Klassifikation des Systems als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (gem. dem § 4 SÜG i.V.m. §2 Abs. 2 VSA) erlauben keine Einsichtnahme in Dokumente, welche das System gefährden könnten. Leider können wir Ihren Bitten nicht statt geben. Mit freundlichen Grüßen