Quellcode Software "Wahlkreisauswertung"

Den Quellcode der Computeranwendung "Wahlkreisauswertung", wie erwähnt in BT-Drs. 19/7845, S. 28.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Quellcode der C…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode Software "Wahlkreisauswertung" [#166511]
Datum
13. September 2019 02:22
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode der Computeranwendung "Wahlkreisauswertung", wie erwähnt in BT-Drs. 19/7845, S. 28.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/062; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Ein…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/062; hier: Eingangsbestätigung
Datum
18. September 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.09.2019, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: § 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, § 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, § 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/062 …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/062
Datum
19. September 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den als Anlage beigefügten Bescheid Ihres IFG-Antrags vom 13.09.2019 mit dem GZ: Z14 O4010-0288/062. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/062 [#166511]
Datum
19. September 2019 23:21
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung. Dennoch bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten: Bitte erklären Sie mir, wieso eine Einsichtnahme nicht auch gemäß § 3 Nr. 1 c) IFG abgelehnt werden müsste. Was genau lässt eine Einsichtnahme die innere Sicherheit NICHT gefährden, während eine Übersendung sie gefährdet? In dieser Hinsicht werde ich mich auch an den BfDI wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellcode Software "Wahlkreisauswertung"“ [#166511] [#166511]
Datum
19. September 2019 23:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166511 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir nicht klar ist, wieso eine Übersendung gemäß § 3 Nr. 1 c) IFG abgelehnt werden müsste aber eine Einsichtnahme nicht. Was genau lässt eine Einsichtnahme die innere Sicherheit NICHT gefährden, während eine Übersendung sie gefährdet? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166511.pdf - 2019-09-19_1-IFG-Bescheid_Z14O4010-0288062.pdf Anfragenr: 166511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0136 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Quellcode Software "Wahlkreisauswertung"« [#166511] # 25-733/002 II#0136
Datum
27. September 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
471,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0136 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0136 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Quellcode Software "Wahlkreisauswertung"« [#166511] # 25-733/002 II#0136
Datum
14. November 2019 13:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
409,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0136 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) # 25-733/002 II#0136
Datum
25. November 2019 16:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
495,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.09.2019; GZ: GZ: Z14 O4010-0288/062
Datum
3. Dezember 2019 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, werden ich Ihnen nach Schwärzung der sicherheitsrelevanten Aussagen die Quellcode zur Verfügung stellen. Sobald mir die sanitarisierte Fassung vorliegt werden ich Ihnen diese unverzüglich zusenden und bitte bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den al…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. Dezember 2019 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den als Anlage beigefügten Bescheid Ihres IFG-Antrags vom 13.09.2019 mit dem GZ: Z14 O4010-0288/062. Mit freundlichen Grüßen