Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1

Den Quellcode des WQ-Konverters: WQ-LILA: Version 1.17.1

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Quellcode des WQ-Konverters: W…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1 [#285678]
Datum
7. August 2023 16:50
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode des WQ-Konverters: WQ-LILA: Version 1.17.1
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 285678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285678/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1“ vom 07.08.2023 (#2…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1 [#285678]
Datum
21. Dezember 2023 08:55
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1“ vom 07.08.2023 (#285678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1“ [#285678]
Datum
3. Januar 2024 13:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285678/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 09.09.2023 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 285678.pdf Anfragenr: 285678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285678/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0005#2024/0016-0104 LfDI.0003 Begleitschreiben Petent Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie de…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0005#2024/0016-0104 LfDI.0003 Begleitschreiben Petent
Datum
23. Januar 2024 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
begleitschreiben-petent.pdf
56,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit Nachricht vom 7. August 2023 erbitten Sie im Wege einer Anfrage nach dem Landestr…
Von
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Quellcode WQ-Konverter WQ-LILA: Version 1.17.1 [#285678]
Datum
23. Februar 2024 18:53
Status
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit Nachricht vom 7. August 2023 erbitten Sie im Wege einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz über die Plattform „FragdenStaat.de“ den Quellcode des WQ-Konverters: WQ-LILA: Version 1.17.1. Einen Anspruch auf Erhalt der begehrten Informationen haben Sie nicht. Der grundsätzlich weit auszulegende Begriff der amtlichen Information i.S.d. § 5 Landestransparenzgesetz umfasst grundsätzlich nicht den Quellcode eines eingesetzten Programms. Bei einem Quellcode handelt es sich weder um eine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung im Sinne des § 5 Abs. 2 Landestransparenzgesetz noch um einen Umweltinformation im Sinne des § 5 Abs. 3 Landestransparenzgesetz. Die Abfassung des Quellcodes in einer Programmiersprache stellt eine Aufzeichnung dar, die einem Rechner eine bestimmte Art der Informationsverarbeitung vorgibt. Sie vermittelt zugleich Wissen über den Programmablauf und ist eine Information (VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2022 – 6 K 784/21.WI). Jedoch erfolgt die Aufzeichnung des Quellcodes nicht in einer konkreten Verwaltungsangelegenheit, sondern als „Arbeitsmittel“ zu sonstigen amtlichen Zwecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 – OVG 7 B 9/05 – juris Rn. 15; s. auch BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2022 – 10 C 3/21 – juris Rn. 45 ff. zu Recherchemitteln). Im konkreten Fall hat der Quellcode zu dem Programm “WQ-Konverter für Daten im LILA-Format” (kurz: wq_lila) die Aufgabe zu bewirken, Wasserstände (W) in Abflüsse (Q) oder Abflüsse (Q) in Wasserstände (W) von Pegeln zur Hochwasservorhersage automatisiert umzuwandeln. Hierfür werden Daten aus der bestehenden System-Architektur des Hochwasservorhersagedienstes beim LfU im LILA-Format eingelesen, konvertiert und wieder als LILA-Datei ausgegeben, wie auch Art und Ablauf der Verarbeitung innerhalb der Systemarchitektur zu oben genannten Zweck beschrieben. Der Besitz der Aufzeichnung des Quellcodes ist für die staatliche Aufgabenerfüllung, selbst für die Arbeit mit einem hierauf beruhenden Programm, nicht erforderlich. Die Abfassung erfolgt mithin gerade nicht zu amtlichen Zwecken. Im Übrigen sind Überlegungen zur Transparenz von Open Source als Beitrag zu dessen Sicherheit auf nicht-veröffentlichten Quellcode, wie hier, nicht übertragbar. (VG Wiesbaden, Urt. v. 17.1.2022–6 K 784/21.WI,) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist beim Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden. Die elektronische Form wird durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt, die an folgende Adresse zu richten ist <<E-Mail-Adresse>>. Eine Anleitung, wie sie diese qualifizierte elektronische Signatur nutzen können, finden Sie unter https://mdi.rlp.de/de/service/kontakt/virtuelle-poststelle/ Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Kontaktdaten: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz www.datenschutz.rlp.de<http://www.datenschutz.rlp.de> Bitte beachten Sie, dass die Anrufung der oder des Landesbeauftragten keine aufschiebende Wirkung gegenüber dem Widerspruchsbescheid hat. Datenschutzhinweise Rein vorsorglich verweise ich auf unsere geltende Datenschutzerklärung unter https://lfu.rlp.de/de/ueber-das-landesamt/datenschutz/. Zweck der Datenerfassung und -verarbeitung (insbesondere Ihrer personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, etc., aber auch Ihrer Nachricht insgesamt) ist die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Dabei werden Ihre Daten den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO sowie in Verbindung mit § 3 LDSG und, soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der das Landesamt für Umwelt unterliegt, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO sowie in Verbindung mit § 3 LDSG. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt solange, wie dies nach den Vorschriften, denen das Landesamt für Umwelt unterliegt, erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Nicht-öffentliche Anhänge:
erinnerung-behrde.pdf
58,1 KB

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