Quelle des Rundfunkbeitrags
- Anfrage an:
- Senatskanzlei Hamburg
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 13. Oktober 2020 - 3 Monate, 1 Woche her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
In Hamburg wurde am 01.01.2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt.
Die Einzelheiten der Beitragspflicht stehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und anderen Normen.
Dabei fehlt die grundsätzliche Information: die Festlegung der Quelle, aus der der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. In anderen Worten: Wo bekommt der Mensch das Geld her, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen, die ihm als Last das Bundesland Hamburg aufgelegt hat?
Folgende Informationen fehlen:
1. Wer ist für die Auswahl der Quelle, aus der bezahlt werden soll, zuständig? So hat z.B. die Senatskanzlei Hamburg dazu keine Entscheidung getroffen. Der Mensch hat die Verpflichtung zur Selbstentscheidung? Dazu steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kein Wort.2. Bestimmung der Quelle:
a) Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und so wäre es möglich, dass der Bürger bei der Europäischen Zentralbank (EZB) den Antrag stellt, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen und diesen dann weiter an die Landesrundfunkanstalt zu leiten. Hinweis: der Mensch kann sich keine Euros aus den Rippen schneiden. Um Euros zu bekommen ist es klüger, sich an die Stelle zu wenden, die das als Aufgabe hat.
b) Das Bundesland Hamburg hätte z.B. zusätzliche Arbeitsstellen eingeführt, damit jeder Mensch dort sein Rundfunkbeitrag erarbeitet und den Rundfunkbeitrag gemäß RBStV weiterleitet.
c) Das Geld für den Rundfunkbeitrag soll aus dem Eigentum des Menschen stammen? Dazu steht im RBStV nichts. Dazu wäre dann Art. 14 des Grundgesetzes im Wege.Dies ist die etwas umformulierte aber sinngemäß gleiche Anfrage, die unter https://fragdenstaat.de/a/196413 an den Landtag NRW aus Informationsunfreiheitsgründen unbeantwortet beendet wurde.
Korrespondenz
-
Frist – 13.10.2020
- 09. Sep 2020
- 19. Sep
- 29. Sep
- 08. Okt
- 28. Okt 2020
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 9. September 2020 15:23
- An
- Senatskanzlei Hamburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 13. Oktober 2020 04:57
- An
- Senatskanzlei Hamburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatskanzlei Hamburg
- Betreff
- AW: [EXTERN]-AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 13. Oktober 2020 12:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: [EXTERN]-AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 14. Oktober 2020 07:56
- An
- Senatskanzlei Hamburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatskanzlei Hamburg
- Betreff
- Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 26. Oktober 2020 13:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
- Datum
- 28. Oktober 2020 01:37
- An
- Senatskanzlei Hamburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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